Die Regierung von Unterfranken teilt mit - Deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und Aufnahme einer großen Zahl von aus der Ukraine Geflüchteten - Unterbringung stellt die Behörden vor große Herausforderungen
Würzburg (ruf) – Neben dem Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine insbesondere in den Monaten März und April 2022 stellten im vergangenen Jahr die wieder deutlich steigenden Asylbewerberzugänge die Behörden vor große Herausforderungen.
Besonders galt das für die Schaffung und Bereitstellung von Unterkünften und geeignetem Wohnraum für aus der Ukraine Geflüchtete. Auch die Bevölkerung leistet hier Enormes: Ein großer Teil der mittlerweile über 17.200 registrierten, aus der Ukraine zu uns nach Unterfranken gekommenen Menschen fand Aufnahme in privatem Wohnraum. Große Anstrengungen waren dabei aber auch den staatlichen und kommunalen Stellen abverlangt. Neben der Unterbringung in geeigneten staatlichen Unterkünften waren die Geflüchteten zu versorgen, zu registrieren und mit ersten finanziellen Hilfeleistungen auszustatten. Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges nach Deutschland gekommen sind, erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht, müssen kein Asylverfahren durchlaufen und können nach entsprechender Registrierung arbeiten. Sie haben auch Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen. Nachfolgende Übersichten veranschaulichen die Zugänge in der Erstaufnahme sowie die Aufnahme in der Anschlussunterbringung:
Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken:
Anmerkung: Zwischen März 2016 und Dezember 2021 betrug der durchschnittliche Monatszugang knapp 200 Personen. Vor allem in den Monaten Februar und März 2022 wurden in der Ankereinrichtung auch Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen und nach kurzem Aufenthalt in kommunale und private Unterkünfte weitergeleitet.
Zum Jahreswechsel 2022/23 waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 1.419 Personen untergebracht. Der Belegungsstand der Ankereinrichtung Unterfranken betrug zur Monatsmitte am Montag, 16.01.2023, genau 1.714 Personen. Die Belegungsquote übersteigt damit aktuell den Bereich der Vollauslastung von 1.500 Personen bzw. einer regelmäßig belegbaren Bettenkapazität von 1.200 Personen.
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist bezüglich der Aufnahmen von Asylbewerbern für folgende Herkunftsländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Daneben wurden aufgrund des bundesweit hohen Zugangs auch Asylbewerber aus Afghanistan und Syrien aufgenommen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 ergab sich in der Erstunterbringung (ANKER-Einrichtung) folgende prozentuale Länderverteilung (bezogen auf 1.419 Personen): Afghanistan 57,1 %, Syrien 18 %, Algerien 9,6 %, Somalia 5,2 %, Elfenbeinküste 4,3 %, Armenien 2,5 %, Ukraine 1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose.9.017 |
In den aktuell 43 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung wohnten am 31.12.2022 insgesamt 3.434 Personen.
Die Zahl der in die Anschlussunterbringung neu nach Unterfranken zugewiesenen (und hier untergebrachten) Asylbewerber und Flüchtlinge (einschließlich ukrainischer Flüchtlinge) ist 2022 sprunghaft auf jetzt 15.105 Personen angestiegen. Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit mehr als versechsfacht. In der Zahl 2022 sind allerdings statistisch auch die Zuweisungen der Flüchtlinge aus der Ukraine erfasst.
Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.12.2022: Ukraine (2.984), Afghanistan (1.695), Syrien (1.156), Somalia (773), Äthiopien (370), Irak (338), Nigeria (229), Elfenbeinküste (193), Armenien (180) und Russland (137).
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter:
Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter). Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 ebenfalls sprunghaft angestiegen. Von Januar bis Dezember 2022 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 148 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht (Vorjahr 87). Aufgrund der Entwicklungen in Afghanistan, Syrien und Iran ist von einem weiteren Anstieg der Zugänge auszugehen.Unterbringung von afghanischen Ortskräften und sonstige humanitäre Aufnahmen
Von der Asylbewerberunterbringung zu unterscheiden ist die Aufnahme sonstiger humanitärer Aufnahmen, z.B. afghanischer Ortskräfte. Afghanische Ortskräfte bzw. Flüchtlinge, die als humanitäre Aufnahme nach Deutschland kommen, verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie dürfen, ebenso wie Flüchtlinge aus der Ukraine nach Beginn des russischen Angriffskrieges, arbeiten und haben, soweit sie bedürftig sind, Anspruch auf Sozialleistungen.
Die Unterbringung dieser Flüchtlinge erfolgt in sogenannten Übergangswohnheimen. Sie bieten eine erste Anlaufstelle und Unterbringungsmöglichkeit und dienen damit als staatliche Erstversorgung.
Die Regierung von Unterfranken betreibt aktuell 17 Übergangswohnheime mit einer Kapazität von 711 Plätzen (Stand: 31.12.2022). Diese Übergangswohnheime sind derzeit voll belegt. Seit Mitte 2021 sind bislang insgesamt 464 afghanische Ortskräfte in Unterfranken untergebracht worden. Für das Jahr 2023 werden weitere humanitäre Aufnahmen - auch aus Afghanistan - erwartet, die nach dem Königsteiner Schlüssel (prozentual bezogen auf die Bevölkerung) in den Bundesländern untergebracht werden müssen.
Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken
Im Jahr 2022 wurden durch die ZAB Unterfranken bei insgesamt 211 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen (109 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 31 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 71 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren immer noch leicht merkbar.
Darüber hinaus sind im Jahr 2022 insgesamt 185 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Armenien (40 Personen), Algerien (35 Personen), Moldau (16 Personen), Aserbaidschan (14 Personen), Nigeria (13 Personen) und Georgien (11 Personen).
Derzeit (Stand 11. Januar 2023) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.360 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177660/177665/eigene_leistung/el_00038/index.html abgerufen werden. Die Zahlen werden monatlich aktualisiert.
Hintergrund und Erläuterung: Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden. Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monaten und darüber hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Bei hohem Belegungsstand fällt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer deutlich kürzer aus. In der ANKER-Einrichtung Unterfranken beträgt daher die Aufenthaltsdauer aktuell durchschnittlich zweieinhalb Monate. Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 10,2 % der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf. Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung - der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts. Von der Asylbewerberunterbringung (Erst- und Anschlussunterbringung) zu unterscheiden ist Unterbringung von humanitären Aufnahmen (aktuell insbesondere den afghanischen Ortskräften) in Übergangswohnheimen. Übergangswohnheime dienen diesen Menschen als Erstunterbringung, bevor sie sich eine eigene Wohnung suchen und finden. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls durch den Freistaat Bayern. Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann dankt den vielen sozial engagierten Institutionen und Einrichtungen und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der untergebrachten Asylbewerber, aber auch für die sonstigen Flüchtlinge und humanitären Aufnahmen auch weiterhin einsetzen und damit die gemeinsame Sorge für die bei uns zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge ernst nehmen. Hinweis: Aktuelle Zahlen und Erläuterungen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Vielen Dank für Ihre Nachricht . Das SW-N.TV Team