PETA kritisiert Landtagsbeschluss zur Rinder-Anbindehaltung: „Beschämend, dass Bayerische Staatsregierung nicht in der Lage ist, tierquälerische Haltungsform innerhalb von zehn Jahren zu beenden“
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München / Stuttgart, 23. Februar 2022 – Rinder monatelang an einer Stelle zu fixieren, ist Tierquälerei: Die Bayerische Staatsregierung möchte jedoch trotzdem an der saisonalen Anbindehaltung von Rindern, auch Kombinationshaltung genannt, festhalten. PETA wirft der Bayerischen Staatsregierung deswegen Versagen beim Schutz von in der Landwirtschaft ausgebeuteten Rindern vor. Obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung der Ausstieg aus der tierquälerischen Haltungsform vereinbart wurde [1], soll sie weiter saisonal erlaubt bleiben – zumindest, wenn es nach dem Willen des Landtags geht. [2] Bayern plant, sich beim Bund dafür einzusetzen, alle Formen der verbrauchertäuschenden Kombinationshaltung von Rindern auch nach dem Verbot weiterhin zu erlauben, beispielsweise mit saisonalem Weidegang oder „Laufhof“. Die Tierrechtsorganisation appelliert an die Landesregierung, Landwirten durch entsprechende Förderung dabei zu helfen, auf eine Haltung umzustellen, die den geplanten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Vorlaufzeit ist hierfür PETAs Auffassung nach lang genug.
„Bayern verharmlost das Leid der Rinder in der saisonalen Anbindehaltung und will das mittelalterliche Haltungssystem zwanghaft erhalten. Verbrauchern wird oftmals eine Idylle mit ‚glücklichen Kühen‘ auf grünen Wiesen vorgegaukelt, während die Realität eher an die Gefangenschaft in Kerkern erinnert“, so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Es ist beschämend, dass die bayerische Landesregierung nicht in der Lage und auch nicht willens ist, die tierquälerische Haltungsform innerhalb von zehn Jahren zu beenden. Verbraucher, die Tierleid nicht unterstützen möchten, sollten kein Fleisch und keine Milch kaufen, sondern zu pflanzlichen Alternativen greifen.“
Auch die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren Ende der AnbindehaltungPETA weist außerdem darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus dieser Haltungsform forderte. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade bekräftigt die Forderung: Das Gericht verkündete schon 2012, dass die Anbindehaltung der verhaltensgerechten Unterbringung von Kühen entgegensteht. Auch in Biobetrieben ist die tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. Die Tierrechtsorganisation mahnt, dass das Leid von Rindern, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ausgebeutet werden, jedoch systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher appelliert die Organisation neben der Politik auch an die Verbraucher, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.
Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiertEtwa eine Million Kühe sind in Deutschland gezwungen, ihr Dasein zeitweise oder das ganze Jahr angebunden zu verbringen. Insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben fixieren Landwirte sie häufig mit Anbindevorrichtungen am Hals, teils mit unbeweglichen Halsrahmen. An den Ketten ist die Bewegung sehr eingeschränkt, sodass sich die Tiere lediglich noch hinlegen können.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
[1] Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). Online abrufbar unter: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (20.02.2022)
[2] Beschluss des Bayerischen Landtags. Kein Verbot der Kombinationshaltung in der Milchviehhaltung. Online abrufbar unter: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000014500/0000014572.pdf (20.02.2022)
Weitere Informationen:PETA.de/Themen/Anbindehaltung
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