BAD KISSINGEN- Seit diesem Jahr können Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung abrechnen.
Auch selbständig tätige Personen können zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Wie das geht, beleuchtet ein Online-Vortragsabend am Dienstag, 27. Juli 2021 ab 18 Uhr, den das Regionalmanagement des Landkreises Bad Kissingen organisiert hat.
Der digitale Infoabend richtet sich an alle Interessierten, an diejenigen die Hilfe im Pflegefall benötigen und an diejenigen, die Hilfe geben können. Es gibt eine Teilnahmebestätigung. Eine Anmeldung ist erforderlich. Diese richten Sie bitte per E-Mail an antje.rink@kg.de.
Online-Vortrag
Kostenfreier und digitaler Vortrag am 27. Juli 2021, 18 Uhr „Zuhause daheim: Hilfe im Pflegealltag finanzieren“
Seit diesem Jahr können Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung abrechnen. Auch selbständig tätige Personen können zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Wie das geht, beleuchtet ein Online-Vortragsabend am Dienstag, 27. Juli 2021 ab 18 Uhr, den das Regionalmanagement des Landkreises Bad Kissingen organisiert hat. Den Vortrag hält Jennifer Kern von der Fachstelle für Demenz und Pflege Unterfranken. Sie informiert nicht nur über den Abrechnungsweg mit den Pflegekassen sondern auch über die Registrierung als Hilfeanbieter. Die Veranstaltung wird online per Webex durchgeführt.
Schöne Form der Anerkennung
„Die Möglichkeit, ehrenamtliche Dienste über den sogenannten Entlastungbetrag abrechnen zu können ist eine schöne Form der Anerkennung. Damit kann beispielsweise eine bereits bestehende Hilfebeziehung zwischen einer ehrenamtlich tätigen Person und einem hilfsbedürftigen Menschen verbindlicher werden.“, sagt Antje Rink vom Projektmanagement Generation V-Z, das diesen Abend organisiert. „Modellprojekte haben aber auch gezeigt, dass dadurch neue Hilfebeziehungen entstehen können, denn auch junge Menschen ab 16 Jahren haben die Möglichkeit durch eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine pflegebedürftige Person ihr Taschengeld aufzubessern.“ ergänzt die Projektmanagerin. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Regelungen eine Abrechnung von Leistungen von selbstständig tätige Einzelpersonen.
Ehrenamt stärken
Dies können Tätigkeiten zur Entlastung und Unterstützung von Personen mit Pflegegrad sein, wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitungen handelt und bestimmte Formalien, wie die Registrierung erfüllt sind. „Das kann eine sinnvolle Ergänzung sein, denn für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige wird es zunehmend schwerer hauswirtschaftliche Dienste und niederschwellige Betreuungsangebote für Zuhause zu finden.“ sagt Cordula Kuhlmann, die das Regionalmanagement des Landkreises Bad Kissingen leitet, unter dessen Dach das Projektmanagement Generation V-Z läuft. „Ein Erfolg unserer Arbeit ist es, dort Informationen aufzubereiten und Handwerkszeug anzubieten, wo sich Versorgungslücken auftun oder andeuten. In diesem Fall nützt die breite Aufklärung, um Ehrenamt in der Pflege, welches bereits da ist zu stärken und im besten Fall neue Beziehungen aufzubauen.“
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