Zu jung, fehlende Impfungen: Erneut illegaler Handel mit Welpen aufgedeckt

 Symbolfoto SW-N

Trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie haben sich im Jahr 2020

sehr viele Menschen in Deutschland entschieden, einen Vierbeiner in das
häusliche Umfeld aufzunehmen. Häufig fällt die Wahl dabei auf einen
„süßen Hundewelpen“. Ein Wunsch, der in den letzten Jahren
zunehmend auch von unseriösen Händlern und kriminellen
Tiertransporteuren bedient wird.

Ein entsprechender Fall ereignete sich unlängst auch wieder in
Würzburg. Aufgrund eines Hinweises aus Mittelfranken wurde der
Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung der Stadt Würzburg auf eine Internetanzeige
aufmerksam. In dieser wurden Akita Inu-Welpen hochpreisig zum Verkauf
angeboten, die laut Aussage der mittelfränkischen Amtstierärztin ohne
die erforderlichen Impfungen und Unterlagen in einem viel zu jungen
Alter verbracht wurden.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei wurde unverzüglich eine
unangemeldete Kontrolle an der Abholadresse vorbereitet. Und dieses Mal
hatten die Kontrolleure Glück, da die annoncierten Welpen genau zum


Zeitpunkt der Überprüfung angeliefert wurden. In einem slowakischen
Transporter wurden vier Hundewelpen unterschiedlichen Alters in zwei
provisorisch gebauten Transportkäfigen gefunden. Ein weiterer Welpe
befand sich an der Abholadresse.

Da alle Welpen weder gegen Tollwut geimpft waren, noch ordnungsgemäße
EU-Heimtierausweise vorgelegt werden konnten, war die Fortnahme und die
Anordnung einer Quarantäne unabdingbar. Nun verbringen die Welpen die
Weihnachtszeit im Würzburger Tierheim, um anschließend gegen Tollwut
geimpft zu werden. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde zudem
eingeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung und des heimischen Tier- und Wildbestands
vor dieser tödlichen Krankheit hat in Deutschland höchste Priorität.
Aber auch das unzweifelhaft bei vielen illegalen Tiertransporten
auftretende Leiden der Tiere kann verhindert werden, wenn beim Kauf von
Hundewelpen einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: Es ist im Vorfeld
zu klären, ob es sich um einen seriösen Händler, Tierschutzverein oder
Privatperson handelt. Dies ist bei Züchtern, Händlern und Vereinen an
einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis zu erkennen. Zudem lässt
sich die Herkunft der Welpen bei Züchtern in der Regel über die
Zuchtpapiere nachvollziehen. Handelt es sich bei den Verkäufern um
Privatpersonen, sollte immer darauf geachtet werden, dass sich zumindest
das Mut-tertier bei den Welpen befindet.

Beim Verbringen von Welpen aus dem europäischen Ausland muss zwingend
ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden und die gegen Tollwut geimpften
Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Sollte dies nicht der Fall
sein oder besteht ein begründeter Verdacht auf ein illegales Verbringen
oder Handeln von Hunden, sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen
Veterinäramt aufgenommen werden.
 

Kommentare