PETA reagiert auf Markus Söders Videobotschaft: „Bayern ist Negativbeispiel für Tierschutz in Deutschland, kein Vorbild!“


Bild: PETA

Ministerpräsident soll Anbindehaltung von Kühen sofort verbieten

 

Bayern / Stuttgart, 8. Juli 2020 – In einer Videobotschaft forderte Markus Söder vergangenen Samstag auf Twitter eine Agrarwende in Deutschland nach bayerischem Vorbild. Durch den „bayerischen Weg“ würde ihm zufolge auch im restlichen Deutschland mehr Tierwohl und Ökologie bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung Einzug halten.

 In einem am Dienstag versandten Schreiben an den Ministerpräsidenten stellte PETA klar, dass Bayern derzeit nur als Negativbeispiel im Agrarsektor dienen kann. Die Tierrechtsorganisation führt an, dass die dauerhafte Anbindehaltung von Kühen vor allem in Bayern in Betrieben kleiner und mittlerer Größe weit verbreitet ist. Der Freistaat blockiert bisher jegliche Bestrebungen, wie etwa des Bundesrats von 2016, diese tierquälerische Haltungsform gesetzlich zu untersagen. PETA fordert den Ministerpräsidenten auf, die Anbindehaltung in Bayern ohne Übergangsfrist zu verbieten, sollte ihm Tierschutz wirklich am Herzen liegen.

 

„Die grausame lebenslange Anbindehaltung von Kühen wäre vermutlich schon längst bundesweit gesetzlich verboten, wenn Bayern nicht blockieren würde. Daher ist der Freistaat nicht als Tierschutz-Vorbild für andere Bundesländer geeignet. Wir hoffen, dass Herr Söder angesichts seiner Videobotschaft nun endlich ein Verbot der Anbindehaltung auf den Weg bringt“ so PETAs 2. Vorsitzender Harald Ullmann.

 

Anbindehaltung bedeutet erhebliches Tierleid
Von der Anbindehaltung sind etwa ein Drittel aller Kühe in Bayern betroffen. Dabei werden die Rinder über die Wintermonate oder das gesamte Jahr mittels Anbinde­vorrichtungen am Hals fixiert, sodass sie sich nicht einmal umdrehen können. Somit stehen die Tiere über viele Monate oder ihr ganzes Leben ununterbrochen in einem dunklen Stall praktisch bewegungslos an einer Stelle, ohne je eine Weide zu sehen oder eine Form von Abwechslung zu erhalten. Diese Art der Haltung kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch körperliche Beein­trächtigungen nach sich ziehen. Darunter fallen Quetschungen und Einschnürungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen, entzündete Gelenke, Liege­schwielen sowie Lahmheit. Auch das Ausleben des natürlichen Sozialverhaltens der Kühe wird durch diese Haltungsform nicht gewährleistet.

 

Bundesrat sprach sich schon vor Jahren für ein teilweises Verbot aus
Bereits 2016 sprach sich der Bundesrat in einer Entschließung für ein Verbot zumindest der ganzjährigen Anbindehaltung aus, da sie keine tiergerechte Haltung im Sinne des Tierschutzgesetzes ermöglicht. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sieht in der Anbindehaltung ebenfalls einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und toleriert bestehende Haltungen selbst mit Weidegang nur noch im Rahmen einer Übergangsfrist – und dies auch nur unter der Prämisse, dass den Tieren täglich mindestens zwei Stunden freie Bewegung gewährt wird. In ihrem Schreiben an Ministerpräsident Söder wies PETA zudem darauf hin, dass Bayern bei den Kontrollintervallen in tierhaltenden Agrarbetrieben mit 48 Jahren deutliches Schlusslicht in Deutschland ist (BT-DS 19/3195).

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Anbindehaltung



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