BAD KISSINGEN - Einsatz für den Naturschutz im Landkreis Bad Kissingen
lohnt sich: 850.000 € für Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm
Es gibt auch gute Nachrichten in Zeiten von Corona. Und mehr noch,
Gegenstand der guten Meldung sind die leidgeprüften Landwirte.
Diese haben nämlich Anfang des neuen Jahres 2020 eine ganze
Reihe an Fördermitteln erfolgreich beantragt. Hintergrund ist das
Vertragsnaturschutzprogramm, kurz VNP, das eine große
Bandbreite an förderfähigen Maßnahmen für Landwirte bereithält.
Aber was genau beinhaltet das Vertragsnaturschutzprogramm?
Grundsätzlich soll mit den Fördergeldern, die das Programm an die
Landwirte ausschüttet, eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung
von ökologisch wertvollen Flächen finanziell honoriert werden. Eine
Voraussetzungen dafür ist, dass eine Fläche einen hohen Wert für
den Naturschutz hat, wie z.B. Magerrasen, extensiv bewirtschaftete
Äcker, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, alte Streuobstwiesen
und Teiche mit Verlandungszonen. Es handelt sich dabei also um
Lebensräume, die nicht nur gesetzlich geschützt sind, sondern auch
Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten bietet, wie zum
Beispiel Wildbienen, Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, Wiedehopf,
Zauneidechsen, verschiedene Orchideenarten und viele mehr.
Insgesamt schlossen 312 Landwirte Vereinbarungen über das
Vertragsnaturschutzprogramm im Landkreis ab und sorgten damit
im Januar und Februar für gut beschäftigte Beamte in der Unteren
Naturschutzbehörde und häufig besetzte Telefonleitungen.
Fast ausschließlich Wiesen- und Weideflächenförderung
Insgesamt haben im Landkreis Bad Kissingen Landwirte für rund
1.795 Hektar Fläche das Vertragsnaturschutzprogramm
abgeschlossen. Die Schwerpunkte liegen in den
Naturschutzgebieten (NSG), sogenannten FFH-Gebieten
(Schutzgebiete nach EU Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und
Wiesentälern wie dem Schondratal (NSG, FFH). Besonders gefördert
wird die nächsten Jahre die Beweidung des FFH-Gebietes am
Truppenübungsplatz Hammelburg. Das FFH-Gebiet zeichnet sich
durch große, unzerschnittene Biotopkomplexe mit
Wacholderheiden, Kalk-Trockenrasen, magere FlachlandMähwiesen und Laubwälder aus. Insgesamt werden im FFH-Gebiet
mit VNP-Förderung rund 211 Hektar und im Trockengebiet bei
Machtilshausen (Teile NSG) rund 27 Hektar mit Schafen beweidet,
sowie im Sinntal gut 80 Hektar ganzjährig mit Rindern.
Große Bandbreite an Fördermaßnahmen für Landwirte
Das Interesse der Landwirte konzentriert sich allerdings im
Landkreis Bad Kissingen mit rund 95% besonders auf Wiesen- und
Weideflächen. Hier wird für eine extensive Mähnutzung ein
Schnittzeitpunkt festgelegt; die Flächen werden also erst ab Mitte
Juni oder später gemäht.
Platzer Kuppe - Schwarze Berge_Linus Krämer |
Zusätzlich wird auf Dünge- und
Pflanzenschutzmittel verzichtet, um blüten- und Flächen zu erhalten. Grundsätzlich aber ist das Förderprogramm für
Landwirte vielfältiger und von Umweltminister Thorsten Glauber
äußerst breit aufgestellt: Das äußert sich in der Erhöhung von
Prämien sowie neugeschaffener Kombinationsmöglichkeiten. Ganze
64 Millionen Euro werden aktuell in die naturverträgliche
Bewirtschaftung investiert. Davon fließen 6,8 Millionen Euro nach
Unterfranken und rund 850.000 Euro gehen in den Landkreis Bad
Kissingen. Das schafft Sicherheit für Landwirte, sichert wertvolle
Lebensräume und ist eine direkte Investition in die Heimat.
Besonderes Augenmerk auf Naturschutzgebiet Schwarze
Berge
Ein Hauptschwerpunkt im Landkreis Bad Kissingen ist das
Naturschutzgebiet Schwarze Berge. Ziel ist die Erhaltung
artenreicher Bergmähwiesen, die Umwandlung von Fichtenforst in
standortheimische Laubwälder, die Sicherung von Feucht- und
Trockenstandorten sowie die Bewahrung der Kulturlandschaft. Für
dieses Naturschutzgebiet wurden Vereinbarungen über 514 Hektar
Mähwiese abgeschlossen, das sind rund 30 % der gesamten VNPFläche im Landkreis. Trotz dieser Erfolge stehen Naturschützer im
NSG Schwarze Berge in den nächsten Jahren vor großen
Herausforderungen. Denn die invasive Lupine verbreitet sich
vermehrt. Invasive Arten sind gebietsfremde Arten, die
unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten und
Lebensgemeinschaften haben, meist durch Verdrängung. Auch
durch das VNP wird nun versucht, die Lupine zu bekämpfen. Durch
Anpassung der möglichen Fördermaßnahmen werden dieses Jahr
auf 25 Hektar, die besonders betroffen sind, die Lupinen bekämpft.
Zur Lupinenbekämpfung muss die Pflanze in voller Blüte, vor der
Bildung von Samen abgemäht und das Mahdgut abgefahren werden.
Alternativ kann die Pflanze mit Wurzel ausgestochen werden. Dazu
wird auf betroffenen Flächen ein zweiter naturschutzfachlicher
Zusatzschnitt nach dem eigentlichen Schnittzeitpunkt oder eine
zusätzliche frühere Mahd auf maximal 20% der Fläche gewährt.
Förderprogramm läuft weiter – Antragstellung weiterhin
möglich
Auch für das nächste Jahr können wieder Gelder aus dem
Vertragsnaturschutzprogramm im Offenland abgeschlossen werden.
Es empfiehlt sich bereits im Sommer mit der Unteren
Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, wenn es sich um neue
Flächen handelt. Eine weitere Möglichkeit noch in diesem Jahr im
Naturschutz aktiv zu werden, bietet sich Waldbesitzern durch das
VNP Wald. Durch das Programm werden beispielweise Biotopbäume,
das Belassen von Totholz und die Schaffung von lichten
Waldstrukturen gefördert. Die Untere Naturschutzbehörde bietet
auch zu diesem Thema Beratung an.
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