Bad Kissingen - Lockerungen im Umgang mit Corona



BAD KISSINGEN - Lockerungen im Umgang mit Corona – Verantwortung für den eigenen Landkreis bei den Menschen

Vor etwa zwei Wochen noch war es kaum vorstellbar. Doch die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bad Kissingen ist deutlich gesunken und steht aktuell bei 24 (Stand: 13.05.2020). Das sind gute Neuigkeiten. Die Zahlen spiegeln einen landesweiten Trend wider. Auf dessen Grundlage haben Ministerpräsident Dr. Söder und die Staatsregierung zuletzt weitreichende Lockerungen der Beschränkungen im Umgang mit Corona angeordnet.   



Geschäfte sind wieder geöffnet, Gastronomie wird nach und nach ermöglicht, Spielen auf Spielplätzen ist erlaubt und ein Teil der Schüler darf wieder zum Lernen in die Schule gehen. Die Parkplätze in den Städten sind auf einmal wieder voll und nach Wochen der ausgestorbenen Fußgängerzonen herrscht jetzt wieder reges Treiben in den Straßen. „Das sind natürlich begrüßenswerte Öffnungen in unserem Alltag. Wir alle freuen uns darüber, dass sich das öffentliche Leben wieder regt – wenn auch unter Auflagen. Und gerade die sind unbedingt einzuhalten“, sagt Landrat Thomas Bold, der damit aber auch an die Bürgerinnen und Bürger appelliert: „Wir sind jetzt für unser Schicksal ein Stück weit selbst verantwortlich. Denn wenn in einem Landkreis die Infektionszahlen wieder steigen und die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche übersteigen, dann werden die Lockerungen wieder zurückgenommen – und zwar nur im betroffenen Landkreis.“
Das wäre nicht nur unangenehm für die Menschen, die dann wieder mit Beschränkungen konfrontiert würden, es wäre auch ein erheblicher wirtschaftlicher und Wettbewerbsnachteil gegenüber den Geschäften in den Nachbarlandkreisen, wenn aufgrund eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehen wieder Geschäfte oder Einrichtungen geschlossen werden müssten, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

verständlich, wenn zum Beispiel Partys mit zahlreichen Teilnehmern gefeiert werden, denn die aktuellen Bestimmungen erlauben höchstens ein Treffen mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes. Genauso ist es alles andere als ratsam, sich zur Begrüßung zu umarmen. So sehr man den Freundeskreis während der Ausgangsbeschränkungen vermisst hat, ist dies nicht gestattet. Die Devise lautet also: Kontakt Ja, aber bitte mit ausreichend Abstand. Bei alledem sollte man außerdem nicht vergessen, dass die Bußgelder für Missachtung der Hygienevorschriften heftig sein können, denn diese beginnen erst bei 150 Euro pro Verstoß, können aber auch höher ausfallen.

Natürlich gab es Lockerungen, die unseren Alltag wieder etwas erleichtern und erfreulich gestalten – denn das Soziale darf nicht zu kurz kommen. Das könne auch einmal ein freundschaftlicher Besuch oder eine kleine Betreuungsgruppe für Kita-Kinder unter befreundeten Familien sein, stellt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Ingo Baumgart, fest. „Es sollte aber eben nicht ausarten. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen bei uns im Landkreis, ob wir die Infektionszahlen niedrig halten, weil sich alle eigenverantwortlich an die Vorschriften halten und die Hygieneregeln beachten. Schutzmasken beim Einkaufen und im Nahverkehr tragen, Abstand halten und regelmäßiges und gründliches Händewaschen - das ist jetzt das A und O. Wenn sich daran alle konsequent halten, dann hat das Virus weniger Chancen uns nachhaltig zu schaden.“         

Was erlaubt ist und unter welchen Voraussetzungen, kann man z.B. in den FAQs (Frequently Asked Questions = Häufig gestellte Fragen) des Bayerischen Innenministeriums nachlesen:        www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

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