Nach Einbruch in Supermarkt – Tatverdächtiger festgenommen – Richterin erlässt Haftbefehl

Symbolbild: Bundespolizei
Nach Einbruch in Supermarkt – Tatverdächtiger festgenommen – Richterin erlässt Haftbefehl
BAD NEUSTADT A. D. SAALE, LKR. RHÖN-GRABFELD. Ein 37-Jähriger steht im dringenden Verdacht, in der Nacht von Montag auf Dienstag in einen Supermarkt eingebrochen zu sein. Beamte der Polizeiinspektion Bad Neustadt nahmen den Mann noch in Tatortnähe vorläufig fest und brachten ihn zur Dienststelle. Inzwischen befindet er sich in Untersuchungshaft.

Kurz vor 02.30 Uhr eilten zwei Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Bad Neustadt mit Unterstützungskräften aufgrund eines Einbruchalarms zu dem Lebensmittel-Discounter in der Saalestraße. Nachdem sie den Supermarkt umstellt hatten, nahmen die Beamten an der rückwärtigen Gebäudeseite ein Geräusch war. Nur einen Augenblick später rannte von dort aus eine männliche Person in Richtung Stadtmitte davon.

Die Beamten hatten den Mann schnell eingeholt, nahmen ihn im Bereich einer nahegelegenen Tankstelle vorläufig fest und stellten bei ihm unter anderem ein Messer sicher. Bei den folgenden Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Mann offenbar versucht hatte, über das Dach in die Räume des Discounters einzusteigen. Zwischen dem Dachgebälk und der Supermarkt-Decke stellten die Polizisten auch den Rucksack des Tatverdächtigen sicher, in dem unter anderem verschiedene Einbruchswerkzeuge verstaut waren.

Die weiteren Ermittlungen übernahm in der Folge die Kriminalpolizei Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Gegenüber den Kripobeamten legte der Tatverdächtige ein vollumfängliches Geständnis ab. Er verbrachte den Rest der Nacht in einer Arrestzelle, bevor er am Dienstagnachmittag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt wurde. Diese ordnete gegen den 37-Jährigen, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist, die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des versuchten Diebstahls mit Waffen an. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.


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