Brand einer Gartenhütte - Kripo geht von Brandstiftung aus - Ermittlungskommission eingerichtet - Erhöhte Streifenpräsenz im Raum Estenfeld


ESTENFELD, LKR. WÜRZBURG. Am Dienstagnachmittag ist erneut ein Gartenhaus in Brand geraten. Die Kriminalpolizei Würzburg geht auch in diesem Fall von Brandstiftung und einem Tatzusammenhang zu vorangegangenen Fällen aus und intensiviert die Ermittlungen zur Aufklärung der Taten. Eine Ermittlungskommission (EKO) wurde eingerichtet. Der Bereich Estenfeld wird weiterhin verstärkt überwacht.

Am Dienstagnachmittag, gegen 16:00 Uhr, ging bei der Leitstelle der Feuerwehr die Mitteilung über den Brand einer Gartenhütte in der Lengfelder Straße ein. Obwohl die Feuerwehren aus Estenfeld und Kürnach schnell vor Ort waren, konnte nicht verhindert werden, dass die Hütte komplett ausbrannte. Personen wurden glücklicherweise nicht gefährdet.

Die Ermittlungen hat noch vor Ort die Kriminalpolizei Würzburg übernommen. Die Brandermittler können nach derzeitigem Stand einen technischen Defekt ausschließen. Sie gehen davon aus, dass der Brand vorsätzlich gelegt worden ist und mit den vier Bränden in Estenfeld in den vergangenen Tagen und Wochen zusammenhängt. Die Kriminalpolizei Würzburg intensiviert nun nochmals die Ermittlungen zur Aufklärung der Taten und hat mit Unterstützung der Polizeiinspektion Würzburg-Land eine Ermittlungskommission (EKO) eingerichtet.

Besonders sind die Ermittler auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen, da es nicht unwahrscheinlich ist, das der Täter aus dem regionalen Umfeld kommt. Die bereits bestehenden Überwachungsmaßnahmen im Bereich Estenfeld werden sowohl zivil aber auch uniformiert verstärkt.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Brand der Gartenhütte oder sonst Hinweise zur Aufklärung der Brände geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0931/457-1732 zu melden.

Weiterhin ist für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, durch das Bayerische Landeskriminalamt eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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