Erster Geflügelpest-Befund im Stadtgebiet Würzburg: Schwan H5N8-positiv

Ein tot an der Mainmühle aufgefundener Schwan war mit dem hochpathogenen Influenza-A-Virus H5N8 infiziert. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, teilte dem Veterinäramt
der Stadt Würzburg den Nachweis am 2. März 2017 mit. Der Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB VVL) der Stadt Würzburg führte eine
Risikobewertung durch, die u. a. die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Danach sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen zur Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines
Beobachtungsgebietes notwendig.  Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, wird von den
bayerischen Veterinärbehörden ein Wildvogelmonitoring durchgeführt. Dafür werden aufgefundene Wasser-
und Greifvögel zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschickt. Der FB VVL bittet daher weiterhin darum, dass kranke oder verendete Wasser- oder Greifvögel gemeldet werden.  Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen geht von den erkrankten Tieren keine Gefahr für den Menschen aus. Dennoch sollte der direkte Kontakt mit verdächtigen Tieren vermieden werden. Auch Hunde und Katzen sollten von verendeten Vögeln ferngehalten werden. Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer
Arten Bisher sind im Stadtgebiet Würzburg keine Hausgeflügelbestände betroffen. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für diese Bestände weist der FB VVL jedoch darauf hin, dass alle Halter von Hausgeflügel
angehalten sind, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie die Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu einzuhalten. Damit soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte
Stadtgebiet Würzburg sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen
ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können,
betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen. Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. 
Weitere Informationen dazu unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm


Verdächtige Krankheitserscheinungen, insbesondere gehäufte Todesfälle oder eine reduzierte Lege- oder Mastleistung sind dem Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB VVL)
der Stadt Würzburg unter Telefon 0931 / 37-2826 oder E-Mail verbraucherschutz@stadt.wuerzburg.de zu melden.

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