Pflegestärkungsgesetze, Palliativ- und Hospizgesetz - Was wurde geändert? Was wurde bewirkt? Was kommt noch?
Mit den Pflegestärkungsgesetzen 1 und 2 sowie dem Gesetz zur Palliativ- und Hospizversorgung wurde in den vergangenen Jahren eine Offensive zur Verbesserung der Situation pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen gestartet. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 3 sollen ab 2017 die Rolle der Kommunen und die Beratungsangebote auf diesem Gebiet verstärkt werden. Eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen befasste sich mit diesem Thema. Unter der Moderation von Prof. Dr. Alexander Schraml gaben die beiden Politikerinnen MdB Sabine Dittmar sowie MdL Kathi Petersen, die Bereichsleiterin für Senioren und Rehabilitation bei der AWO Unterfranken, Ulrike Hahn, sowie Walter Herberth, Oberpflegamtsdirektor der Stiftung Juliusspital Würzburg ihre Statements vor dem fachkundigen Publikum ab.
„Wir sind stolz darauf, was wir als Sozialdemokraten vorangebracht haben“, zeigte sich MdL Dittmar, Hausärztin aus Maßbach, zufrieden mit den Pflegestärkungsgesetzen. Der Etat für die Pflege im Bundeshaushalt wurde um fünf Milliarden erhöht und die neue Gesetzeslage hat Verbesserungen besonders für die Demenzkranken gebracht, aber auch eine verbesserte Absicherung für pflegende Angehörige.
Dass es damit aber nicht genug sein kann, machte daraufhin MdL Petersen deutlich. Gerade für die Altenpflegekräfte müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die ver.di-Gewerkschaftlerin sieht das Heil hier in einer Vereinigung der Pflege und nicht in einer neuen Pflegekammer. Mehr tun muss sich in der Region bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, wo sich gerade im Raum Schweinfurt noch viele weiße Stellen finden lassen.
Dass die neuen Pflegestärkungsgesetze die Praxis vor Probleme stellen, wusste Ulrike Hahn zu berichten. Ab dem neuen Jahr wird jedes Pflegeheim einen individuellen Eigenanteil von den Bewohnern verlangen, der sich aber erstaunlicherweise nicht nach der Leistung des Pflegeheims richtet, sondern nach der Struktur der Bewohner. Dabei wird es kurioserweise so sein wird, dass der Eigenanteil in den Heimen mit Bewohnern niedriger Pflegegrade höher sein wird als in den Einrichtungen, in denen die Bewohner höhere Pflegegrade haben. Die solidarische Idee eines gleichen Eigenanteils für alle Bewohner macht den Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen für Interessierte nicht gerade transparenter.
Die zahlreichen Verbesserungen bei der Palliativ- und Hospizversorgung erläuterte Walter Herberth. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung und für die Integration des Palliativgedankens in die Altenpflege. Man sei allerdings noch nicht am Ziel angelangt. Kritisch sieht Herberth die geplante bundesweite Angleichung der Qualitätsstandards bei den Palliativstationen: „Wir kämpfen gegen die Absenkung der Qualität, die gerade in Bayern ein hohes Niveau hat“, gab sich Herberth kämpferisch.
Mit einem Plädoyer für den Vorrang der „richtigen“ und menschenwürdigen Versorgung im Alter und einer Kritik am uneingeschränkten Dogma „ambulant vor stationär“ beendete Schraml die lebhafte Diskussion.
BU: v.l. Prof. Schraml, MdB Sabine Dittmar, dann Ulrike Hahn, MdL Kathi Petersen sowie Walter Herberth,
Prof. Dr. jur. Alexander Schraml
Vorsitzender der AsJ Unterfranken
Zur Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
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