In den letzten zehn Jahren sind im Landkreis Schweinfurt 2.649m² Mietwohnraum im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms neu geschaffen worden. Kostenpunkt insgesamt: 1.709.800€. Das hat eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Kathi Petersen (Schweinfurt) an die Staatsregierung ergeben. Für die kommenden Jahre sei laut Staatsregierung ein Mietwohnungsprojekt zur Förderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms geplant. Zudem soll ein Projekt entstehen, das mit Mitteln aus dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm unterstützt werden soll. Was genau angedacht ist, bleibt jedoch unklar.
Anders als im Landkreis sind in der Stadt Schweinfurt bezahlbare Wohnungen Mangelware: Dort gab es in den letzten zehn Jahren gar keinen staatlich geförderten sozialen Wohnungs-bau. Zwar sei laut Staatsregierung die Förderung einer Maßnahme im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms vorgesehen. Für Petersen reicht dies jedoch bei weitem nicht aus. „Wir brauchen schnell erschwinglichen Wohnraum: für Alleinerziehende mit geringem Einkommen; für ältere Menschen mit kleiner Rente und für anerkannte Flüchtlinge“.
Gebraucht würden die Wohnungen auch für Frauen, die Zuflucht in Frauenhäusern gesucht haben, dort aber nur vorübergehend bleiben können. „Die Staatsregierung muss angesichts der Tatsache, dass sich der Bestand an Sozialwohnungen im Freistaat Bayern von 1999 bis 2014 fast halbiert hat, deutlich mehr tun“, so Petersen.
Um endlich ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, setze sich die SPD sowohl für eine Erhöhung der Fördermittel als auch für stärker zielgerichtete Ausgaben ein. „Wir fordern bayernweit die Schaffung von 100.000 entsprechenden Wohnungen in den nächsten fünf Jahren. Die im Rahmen des ,Wohnungspakts´ der Staatsregierung geplanten 28.000 neuen Wohnungen sind viel zu wenig“. Dringend notwendig sei auch die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft.
Zusätzlich setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, die Zweckentfremdung von Wohnraum schnellstmöglich zu stoppen. Einen entsprechenden Antrag hat sie in den Bayerischen Landtag eingebracht. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, das Wohnraum-Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwEWG) zu überarbeiten: Es soll praxistauglicher werden. „Wir wollen, dass Kommunen künftig bereits das Anbieten von zweckentfremdetem Wohnraum mit Geldbußen belegen können“.
Vielleicht sollten die Mitglieder der Staatsregierung mal wieder einen Blick in die Bayerische Landesverfassung, rät Petersen. „Dort heißt es in Art. 106: (1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. (2) Die Förderung des Baus billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staats und der Gemeinden.“
Davon sei man jedoch weit entfernt. „Hier gibt es noch einige Baustellen für die Staatsregierung“.
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