Würzburg (ruf) – Die Autobahndirektion Nordbayern hat der Regierung von Unterfranken eine dritte Planänderung im Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 (Frankfurt – Nürnberg) im Teilabschnitt östlich Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für diesen rund 12,4 km langen Ausbauabschnitt wurde bereits im Sommer 2011 eingeleitet. Zudem hat die Autobahndirektion Nordbayern bereits die Durchführung von zwei Planänderungsverfahren beantragt. Die Unterlagen lagen daher bereits im September/Oktober 2011 (Ausgangsverfahren), im März/April 2015 (Erste Planänderung) und im Oktober/November 2015 (Zweite Planänderung) in den betroffenen Gemeinden aus. Die Erkenntnisse aus dem vorangegangen Anhörungsverfahren haben die Autobahndirektion veranlasst, die Planung ein weiteres Mal anzupassen. Die dritte Planänderung beinhaltet insbesondere eine Gradientenanhebung (Angleichung des Höhenverlaufs) im Bereich des Marktes Kleinlangheim (Gemarkung Kleinlangheim, Atzhausen, Haidt). Diese wurde aufgrund der Anpassung der Tiefenentwässerung in diesem Bereich notwendig. Deshalb wurde dort der Lärmschutz nochmals angepasst. Des Weiteren wurde das Bauwerk BW 311c an der Kreisstraße KT 12 im Bereich des Marktes Schwarzach a. M. (Gemarkung Hörblach) hinsichtlich der Querschnittsabmessungen geändert, um einen geplanten Radweg regelgerecht mitführen zu können. Außerdem wurden transparente Lärmschutzwände im Bereich von Unterführungen bzw. Gasleitungen eingeplant, verschiedene Absetz- und Rückhaltebecken angepasst und Anpassungen an der Kreisstraße KT 11 vorgenommen. Die weiteren Einzelheiten hierzu und zu den übrigen Planänderungen (wie beispielsweise die Anpassungen der Biotopschutzzäune, Anpassungen im nachgeordneten Wegenetz und technische Anpassungen an Bauwerken) können den geänderten Plänen entnommen werden.
Die geänderten Pläne werden voraussichtlich ab Anfang September für einen Monat in den insgesamt acht betroffenen Kommunen zur allgemeinen Einsicht ausliegen (Gemeinden Albertshofen, Biebelried und Mainstockheim; Märkte Kleinlangheim, Schwarzach am Main und Wiesentheid; Städte Dettelbach und Kitzingen). Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung (z.B. im gemeindlichen Amtsblatt) rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Einwendungen, die bereits gegen die ursprüngliche Planung oder die 1. und 2. Planänderung vorgebracht wurden, bleiben bestehen und sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.
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