Pressebericht der Polizei Bad Neustadt vom 29.07.2016






Unfälle mit Zweiradfahrern

BAD NEUSTADT - LKR RHÖN-GRABFELD

Ein 18-jähriger Student befuhr am Donnerstagmittag mit seinem Fahrrad die Saalestraße in Richtung Jahnstraße. In der Jahnstraße benutzte der junge Mann dann den Gehweg als Radweg. In diesem Moment fuhr aus dem Tankstellenbereich der Shell-Tankstelle ein 70-jähriger VW-Fahrer aus dem Gelände heraus und übersah den Radfahrer. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Student vom Fahrrad stürzte. Er verletzte sich leicht.



Ein weiterer Sturz vom Fahrrad wurde um 14.40 Uhr in der Riemenschneiderstraße registriert. Hier wollte ein 68-jähriger Mann mit seinem Rad von der Fröbelstraße in die Riemenschneiderstraße einfahren. Als er über den Bordstein fuhr, verlor er das Gleichgewicht und stürzte. Er wurde mit Schürfwunden ins Krankenhaus gebracht. Der Mann trug keinen Fahrradhelm.



Hilfsloser Drogenkonsument

Kurz nach Mitternacht am Freitag wurde der Polizei ein hilfloser Mann in der Karolinger Straße in Brendlorenzen mitgeteilt. Vor Ort konnte ein 27-jähriger Mann neben seinem Fahrrad hockend angetroffen werden. Er war total durchnässt, machte wirre Angaben und hatte extreme Koordinierungsprobleme. Er wollte aber auf jeden Fall nach Maßbach mit dem Rad fahren. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen wurden Rauschgift und eine aufgezogene Spritze gefunden und sichergestellt. Der Mann gab zu, am Vorabend Heroin konsumiert zu haben. Aufgrund seines Zustandes wurde er in Schutzgewahrsam genommen und nach ärztlicher Untersuchung konnte der 27-Jährige in der Haftzelle der PI Bad Neustadt übernachten.



Diebstahl eines Weidezaungerätes

OBERELSBACH - LKR RHÖN-GRABFELD

Im Zeitraum Dienstag, 26.07.2016, 20.00 Uhr, bis Mittwoch, 27.07.2016, 15.00 Uhr, entwendete ein bislang unbekannter Dieb von einer Wiese, Am Röllbach, ca. 1 km südwestlich von Oberelsbach ein neues hochwertiges Weidezaungerät Ako AN 5500 inklusive Solarmodul, Batterie und Kiste. Das Gerät stand erst seit wenigen Tagen auf der Wiese.

Der Geschädigte setzt eine Belohnung in Höhe von 500,- Euro für Hinweise, die zur Ermittlung des Diebes führen, aus.

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