Gewerbliche Nutzung eines Teils der Conn Barracks rückt näher


Stadtnaher Gewerbepark nach Klärung des Altlastenrisikos

bleibt gemeinsames Ziel

Stadt und Landkreis Schweinfurt. In der Verbandsversammlung des

Zweckverbands Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks, in dem die

Gemeinden Geldersheim, Niederwerrn sowie die Stadt und der Landkreis Schweinfurt

zusammenarbeiten, nahm die Entwicklung des sogenannten Motorpools breiten

Raum ein.

Unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Sebastian Remelé kam der Zweckverband

zu seiner ersten Verbandsversammlung im Jahr 2016 zusammen. Oberbürgermeister

Remelé machte gleich zu Beginn deutlich, dass die weitere wirtschaftliche

Entwicklung der gesamten Region stark von der Entstehung dieses Gewerbeparks

Conn Baracks abhängig ist. „Die freien Flächen im Schweinfurter Gewerbegebiet

Maintal werden weniger, die Anzahl der noch möglichen Ansiedlungen ist

überschaubar. Wir brauchen daher einen weiteren, attraktiven Raum, den wir

anbieten können, um wirtschaftlich zukunftsfähig zu bleiben“, so Remelé.

Mit dem Beginn der Überarbeitung der Flächennutzungsplanung, der Einigung mit der

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Nutzung vorhandener

Entwässerungsleitungen sowie der Erschließung des Motorpools nördlich der B 303

konnten wichtige Voraussetzungen für die gewerbliche Nachnutzung dieser Teilfläche

geschaffen werden. In seinem Sachstandsbericht betonte Geschäftsleiter Tobias

Blesch aber auch, dass trotz des beschleunigten Verfahrens in diesem Bereich auch

weiterhin die Gesamtentwicklung der Conn Barracks das gemeinsame Ziel bleibt.

Die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie der Landkreis Schweinfurt

konnten in Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern erreichen, dass dieser die

Flächen außerhalb der Aufnahmeeinrichtung für einen Verkauf freigeben wird. Nur

dadurch ist ein vorgezogener Erwerb des Motorpools möglich. Landrat Florian Töpper

dankte Bürgermeisterin Bärmann und Bürgermeister Brust für ihren Einsatz bei den

Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern.



Die Mitglieder des Zweckverbands betonten übereinstimmend, dass die Klärung der

Belastung mit Altlasten vor dem Erwerb weiterer Teilgebiete erforderlich ist. Da der

Bund beim Verkauf seiner Konversionsflächen eine Kostenbeteiligung des Erwerbers

an der Altlastensanierung in Höhe von 10% fordert, muss hier sorgfältig vorgegangen

werden. Durch die jahrzehntelange militärische Nutzung der Conn Barracks als

Flugplatz bestehen höhere Altlastenrisiken als bei anderen Konversionsflächen in der

Region. Die in der historischen Altlastenuntersuchung u.a. durch die Auswertung von

Luftaufnahmen und Unterlagen der US-Streitkräfte erkannten Verdachtsflächen

müssen nun in einer darauf aufbauenden Altlastenuntersuchung sondiert werden.

Diese Untersuchung verantwortet das Staatliche Bauamt Schweinfurt im Auftrag der

BImA.



Die Landespolizei beabsichtigt die vorübergehende Nutzung der Landebahn für

Fahrsicherheitstrainings. Die Gemeinde Geldersheim als betroffene Gemeinde hat

gegen dieses Vorhaben keine Einwände erhoben, betont jedoch in Übereinstimmung

mit allen Mitgliedern des Zweckverbandes die hohe Bedeutung der Entwicklung eines

stadtnahen Gewerbeparks auf dem Gelände der Conn Barracks für die Region.

Die Nutzungsmöglichkeiten und die Ausgestaltung des Gewerbeparks müssen unter

Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, der Lärmemissionen sowie der

weiteren Ergebnisse der Altlastenuntersuchung erfolgen. Daneben ist auch eine

Lösung für die Anbindung des Gewerbeparks an die B 303 während der Nutzung von

Teilen der Conn Barracks als Aufnahmeeinrichtung des Freistaats Bayern zu finden.

Die Mitglieder des Zweckverbandes bestellten abschließend Frank Deubner, den

Wirtschaftsförderer des Landkreises Schweinfurt, zum stellvertretenden

Geschäftsleiter.

Kommentare