Bausback hält eine Reform des Wohnungseinbruchdiebstahls deshalb für überfällig: "Bereits im letzten Jahr habe ich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die notwendigen Schritte im Bereich des Strafrechts aufgezeigt." Zum einen müsse die bislang vorgesehene Möglichkeit des minder schweren Falles mit einem erheblich milderen Strafrahmen gestrichen werden. "Einbrüche in die eigenen vier Wände sind angesichts der gravierenden, vor allem auch psychischen Folgen für die Opfer nie minder schwere Fälle! Diese Wertungsunwucht müssen wir beseitigen und der Bedeutung der Tat gerechte Strafen ermöglichen", so der bayerische Justizminister. Zum anderen müssten die Aufklärungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Bausback: "Immer mehr sind hier organisierte Strukturen am Werk. Um diese Strukturen wirksam aufdecken zu können, müssen unsere Staatsanwälte bei jedem Wohnungseinbruchdiebstahl an die Kommunikation herankommen können und Telekommunikationsüberwachungen beantragen können."
Der bayerische Justizminister abschließend: "Die Opfer und die besorgten Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir ihre Ängste ernst nehmen und alles dafür tun, dass sich diese Ängste nicht realisieren! Mit einer zügigen Reform des Wohnungseinbruchdiebstahls würden wir ein eindeutiges Zeichen für den Opferschutz setzen!"
Hintergrund:
Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Einbruchschutzmaßnahmen sind auf der Internetseite www.kfw.de/einbruchschutz oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
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