Im Rahmen der Ermittlungen im anderen Verfahren ergaben sich Anhaltspunkte, dass in einer Wohnung in der Innenstadt gelegentliche Treffs mit einer „Verköstigung“ von Kräutermischungen stattfinden sollen. Auch soll der Betreffende diverses „Material“ immer auf Vorrat zu Hause haben.
Die gesammelten Erkenntnisse wurden sodann an die Staatsanwaltschaft herangetragen. Daraufhin ordnete ein Amtsrichter die Wohnungsdurchsuchung an.
Sie wurde gleich im Anschluss daran mit einem positiven Ergebnis durchgeführt. So konnten insgesamt 31 Kräutermischungstütchen mit Rückständen diverser verbotener Substanzen beschlagnahmt werden. Laut Angaben des anwesenden Beschuldigten, der übrigens kein Unbekannter bei der Polizei ist, will er „das Zeug“ über das Internet gekauft haben.
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