Landratsamt Schweinfurt mietet keine neuen Unterkünfte für Asylbewerber mehr an


Mit Inbetriebnahme der Aufnahmeeinrichtung in den Conn Barracks hat Landkreis sein Soll sogar übererfüllt


Landkreis Schweinfurt. Infolge der bevorstehenden schrittweisen Inbetriebnahme der Aufnahmeeinrichtung in den Conn Barracks mit insgesamt 2.600 Plätzen benötigt der Landkreis Schweinfurt bis auf Weiteres keine neuen Wohnungen mehr für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern.



Hintergrund ist, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Bayern eine bestimmte gesetzlich festgelegte Quote von Asylbewerbern aufnehmen muss. Diese Quote wird im Landkreis Schweinfurt derzeit durch über 130 dezentrale Unterkünfte in 22 Landkreisgemeinden, für deren Akquise und Betrieb das Landratsamt Schweinfurt zuständig ist, sowie durch die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Unterfranken in Röthlein, Gochsheim und den Conn Barracks erfüllt.


Im Zuge des Ausbaus der Conn Barracks, den die Bayerische Staatsregierung am 10. November 2015 beschlossen hat, wird das Landratsamt Schweinfurt seine Aufnahmeverpflichtung künftig zu einem großen Teil durch die in den Conn Barracks entstehenden Unterkunftsplätze erfüllen, ja sogar übererfüllen, so dass das Landratsamt Schweinfurt ab sofort keine weiteren Wohnungen zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern mehr anmieten wird.



Darüber hinaus betreibt das Landratsamt im Auftrag der Regierung von Unterfranken aktuell noch eine Notunterkunft in Werneck mit derzeit 82 Bewohnern. Diese soll in überschaubarer Zeit – ebenso wie die jüngst geschlossene Notunterkunft in Gerolzhofen – ebenfalls wieder aufgelöst werden. Die vom Landratsamt vorzuhaltenden Notunterkunftsplätze werden künftig vollständig in den Conn Barracks vorgehalten.



Im Gegensatz zum Landratsamt Schweinfurt ist aber nach wie vor die Regierung von Unterfranken auf der Suche nach Unterkünften. Diese sucht zur Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften größere Wohneinheiten ab etwa 70 Plätzen. Wer geeignete Immobilien dieser Art zu vermieten hat, kann sich direkt an die Regierung von Unterfranken wenden unter Telefon 0931/380-00.

Kommentare