Hier ging darum, dass die geplante Reform des Gesundheitswesens massive Einschnitte in der ambulanten, der notfallchirurgischen, sowie der klinischen und prä-klinischen Versorgung vorsieht - doch der MDK ist als Krankenhaus-Kontrolleur denkbar ungeeignet.
Die Erhaltung der Qualitätsvorgaben soll künftig der MDK kontrollieren. Eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte und dominierte Institution würde über Vergütungen und das Fortbestehen von Krankenhausabteilungen entscheiden.
Es ist aus unserer Sicht damit zu rechnen, dass ständig kleinste oder irrelevante Qualitätstatbestände geltend gemacht würden, um Sanktionen oder Mittelkürzungen zu rechtfertigen. Die Krankenhäuser müssten dem MDK Einblicke in ihre innere Organisation bis hin zu Dienstplänen und Personalakten erlauben und dadurch ihre Eigenständigkeit indirekt an die Krankenkassen abtreten.
Die Überprüfung von Qualitätsvorgaben kann und darf nur von neutralen Institutionen gewährleistet werden, etwa von den Landesstellen für Qualitätssicherung, welche schon jahrzehntelang externe Qualitätssicherung in den Krankenhäusern vornehmen.
Quelle: BAYERNPARTEI Unterfranken
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