Blaulicht: 21-jähriger Fahrer flüchtet vor Polizei – Bei Verfolgungsfahrt Dienstwagen gerammt – Zwei Beamte leicht verletzt
Gegen 04:10 Uhr war einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Marktheidenfeld im Ortsteil Oberndorf im Gegenverkehr ein Pkw aufgefallen, der offensichtlich mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Beamten folgten dem Wagen und wollten den Fahrer einer Kontrolle unterziehen. Dieser missachtete jedoch die Anhaltezeichen der Polizisten und gab sofort Gas. Er raste mit teilweise bis zu 160 km/h durch die Ortschaften Esselbach, Michelrieth und Oberwittbach. In Kreuzwertheim gefährdete er mit seiner Fahrweise außerdem eine Streifenbesatzung aus Baden-Württemberg, die zur Unterstützung hinzugezogen wurde.
Die Verfolgungsfahrt führte schließlich über Hasloch bis nach Faulbach, wo der Beschuldigte gegen parkende Fahrzeuge und Hauswände zu schleudern drohte. Letztendlich geriet der Flüchtende aufgrund der hohen Geschwindigkeit nach rechts in einen Grünstreifen, als er zurück nach Hasloch fahren wollte und konnte so vom Streifenwagen überholt werden. Beim Vorbeifahren rammte der Fahrer mit seinem Pkw die Seite des Polizeiautos, so dass sich das Fluchtfahrzeug um rund 180 Grad drehte. Der Pkw konnte somit gestoppt und der 21-jährige Fahrer mittels Einsatz von Pfefferspray festgenommen werden. Auf dem Beifahrersitz befand sich außerdem der vier Jahre jüngere Bruder des Beschuldigten und auf dem Rücksitz eine 16-jährige Bekannte.
Zwei Beamte wurden durch den Unfall leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Wie sich herausstellte, war der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Da der 21-Jährige nicht zum ersten Mal ohne Führerschein unterwegs war, hat er jetzt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Montag einen Termin beim Ermittlungsrichter. Der entscheidet dann, ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft geht. Gegen den Mann ermittelt jetzt die Polizeiinspektion Miltenberg u. a. wegen Gefährlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Quelle: Polizei
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