Deutschland : Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt wie in den drei vergangenen Quartalen um 0,25 Prozent


Homann: "Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen ist auf niedrigem Niveau stabil."

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 1. September 2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 Prozent sinken.

,,Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.581 Megawatt deutlich unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: ,,Dieser Wert ist nur noch knapp über der Schwelle bei der die Vergütung nicht mehr abgesenkt würde."

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien monatlich angepasst. Hierbei ist bei einem Zubau innerhalb des Zubaukorridors eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Korridor überschritten wird. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Die Bundesnetzagentur ermittelt die jeweiligen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Grundlage für die Berechnung der Degression bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate Juni 2014 bis Mai 2015. In diesen Zubauzahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten. Die hohe Anzahl der Nachmeldungen seit Herbst 2014 ist hauptsächlich auf eine neue Pflicht der Netzbetreiber zurückzuführen. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Effekt. In der seit 01. August 2014 gültigen Anlagenregisterverordnung werden die Netzbetreiber verpflichtet, im Rahmen ihrer Jahresendabrechnung die Anlagenbetreiber über ihre Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur im PV-Meldeportal zu informieren. Durch die Informationspflicht wird in Zukunft sichergestellt, dass die Anlagen auch zeitnah gemeldet werden.

Neben dem Meldeportal, das der Erfassung der Photovoltaik-Anlagen dient, führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen erneuerbaren Energien zu erfassen. In diesem Register sind seit März 2015 auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu melden. Für den Zeitraum August 2014 bis Mai 2015 betrug der Zubau der Windenergie an Land 3.283 Megawatt netto. Es wurden 3.534 Megawatt neu installierter

Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 252 Megawatt endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 68 Megawatt neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist ein 'Deckel' mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Mai 2015 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 43 Megawatt.



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