Gaststättenbetriebe besondere Regelungen des Feiertagsgesetzes
gelten. Aus diesem Anlass wird auf die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen des Feiertagsgesetzes hingewiesen.
Stille Tage sind Allerheiligen, der zweite Sonntag vor dem ersten
Advent als Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger
Abend.
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr, am Heiligen Abend um 14
Uhr, er endet jeweils um 24 Uhr.
Innerhalb dieser geschützten Zeit sind öffentliche
Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen
entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Bei Musikdarbietungen ist
vor allem entscheidend, welches Repertoire zur Aufführung gebracht
werden soll.
Während der geschützten Zeit der stillen Tage ist in jedem Fall das
Tanzverbot zu beachten.
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