Franken-Bayern:Unternehmensinsolvenzen in Bayern im ersten Halbjahr 2014 rückläufig


Zahl der Verbraucherinsolvenzen ebenfalls leicht unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums

Bei den bayerischen Amtsgerichten wurden im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 7 802 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 1 392 Unternehmens- und 4 520 Verbraucherinsolvenzverfahren. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, lag die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen damit um 10,9 Prozent und die der Verbraucherinsolvenzen um 0,9 Prozent unter dem jeweiligen Vorjahreswert. Von den im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzen waren mit 13 704 Beschäftigten um 61,3 Prozent mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Unternehmensinsolvenzen betroffen als im ersten Halbjahr 2013 (8 496 Beschäftigte). Bezogen auf ein Unternehmensinsolvenzverfahren betrugen die durchschnittlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 1,63 Millionen Euro; bei den Verbraucherinsolvenzverfahren belief sich dieser Betrag im Mittel auf 55 792 Euro pro Verfahren.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 7 802 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 1 392 Unternehmensinsolvenzen und 4 520 Verbraucherinsolvenzen. Demnach lag die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt nahezu auf dem Niveau des ersten Halbjahres 2013
(-0,1 Prozent).

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen reduzierte sich jedoch deutlich, um 10,9 Prozent, und die der Verbraucherinsolvenzen um 0,9 Prozent. Die restlichen im Berichtsquartal beantragten 1 890 Insolvenzverfahren bezogen sich auf natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgut; in diesen Fällen zeigte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Anstieg um 12,2 Prozent.

Von den insgesamt 1 392 im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden 72,3 Prozent (1 006 Verfahren) eröffnet und 27,7 Prozent (386 Verfahren) mangels Masse abgewiesen. Die Gerichte bezifferten die in den Insolvenzanträgen dargestellten voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den insolventen Unternehmen auf rund 2,27 Millionen Euro. Bezogen auf ein Unternehmensinsolvenzverfahren betrug die durchschnittliche Forderungssumme im Berichtshalbjahr somit 1,63 Millionen Euro.

Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2014 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 13 704 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Damit waren im Berichtshalbjahr um 61,3 Prozent mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Von den 4 520 im Berichtszeitraum beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 98,7 Prozent (bzw. 4 461 Verfahren) eröffnet; in 1,2 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und weniger als ein Prozent der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden mussten, beliefen sich auf insgesamt 252,2 Millionen Euro und lagen damit nahezu (+0,2 Prozent) auf dem Wert des ersten Halbjahres 2013.

Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen, die durchschnittlich auf ein im ersten Halbjahr 2014 beantragtes Verbraucherinsolvenzverfahren entfielen, betrugen dabei 55 792 Euro. Dies entspricht einem Zuwachs um 1,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartalswert von 55 195 Euro.

Landesamt für Statistik


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