Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an Mütter und Väter, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also weder eine Kindertagesstätte noch eine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen wollen. Die Leistung, die vor einem Jahr eingeführt wurde, kann ab dem 15. bis Ende des 36. Lebensmonats des Kindes beantragt werden. Bisher erhielten Eltern 100 Euro monatlich, zum 1. August 2014 hin wird das Betreuungsgeld auf 150 Euro pro Monat erhöht. Bundesweit bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2014 145.769 Eltern Betreuungsgeld. Am häufigsten wurde es in Bayern nachgefragt. Allein dort gab es 33.500 Bezieher.
„Die Zahlen sprechen für sich: Das Betreuungsgeld ist für junge Eltern goldrichtig. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Betreuungsgeld den richtigen Weg gehen, weil wir damit verschiedene Familienmodelle gleich wertschätzen und uns nicht nur auf die Betreung in Kindertagesstätten konzentrieren“, so Weisgerber abschließend.
Dr. Anja Weisgerber
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