Landkreis Schweinfurt: Neues Gewerbegebiet „Schonungen Süd“ nimmt weiter Form an


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Amtliche Bekanntmachung

In Sachen Gewerbegebiet „Schonungen Süd“ geht es weiter voran, wie es aus dem Rathaus heißt. Mit einer Amtlichen Bekanntmachung wird nun auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Tiefer Graben“ hingewiesen. Das Anhörungsverfahren ist sehr komplex: Insgesamt an die 50 Träger öffentlicher Belange werden eingebunden. Wichtige Gespräche mit der LEP-Stelle (Landesentwicklungsplan) sowie der Städtebauförderung wurden im Vorfeld bereits mit allen Beteiligten geführt.

Zwischen der Bundesstraße B26 und der Bahnlinie Hassfurt/Schweinfurt soll nach dem Willen des Schonunger Gemeinderats ein neues umfassendes Gewerbegebiet entstehen. Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von etwa 80.000 Quadratmeter, wovon zunächst etwa 30.000 Quadratmeter erschlossen werden. Die Großgemeinde plant dort großflächigen Einzelhandel. Ziel ist es, mehr Kaufkraft in der Großgemeinde zu halten, wie Bürgermeister Stefan Rottmann betont: Außerdem profitiert die Gemeinde von weiteren Arbeitsplätzen, Gewerbesteuer, sowie weiteren Gewerbeflächen. Laut einem Einzelhandelsgutachten decken viele Bürger außerhalb der Gemeinde ihre Lebensmitteleinkäufe ab, weil beispielsweise die Auswahl des Sortiments nicht gegeben ist. Wie berichtet, wurde mit der Investorengruppe „Deubema GmbH“ ein Optionsvertrag geschlossen: Die komplette öffentliche Erschließung und alle anfallenden Gutachter und Planerkosten werden durch den Investor übernommen.

Für die Ansiedlung des geplanten Einzelhandelsgroßprojekts wird die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets nach § 11 BauNVO erforderlich. Hierfür wurde ein Selbstständiger Änderungsplan für den oben genannten Teilbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Schonungen-Süd“ im Sinne eines Vorhabensbezogenen Bebauungsplans nach § 12 aufgestellt und liegt nun als Entwurf vor.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründungen liegen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Dauer vom 07.07.2014 bis einschließlich 25.07.2014 bei der Gemeinde Schonungen, Bauamt, Zimmer 19, 1. Etage (Marktplatz 1, 97453 Schonungen) aus. Einsichtnahme kann jeder Bürger/Bürgerin in der Zeit von Montag bis Freitag Vormittags (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Mittwoch ab 07.00 Uhr), sowie Montagnachmittags (14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) und Donnerstagnachmittag (14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) nehmen.





Das Foto zeigt von links: Stephan Köhler (Edeka Nordbayern), Markus Dorissen-Wesjohann, Bürgermeister Stefan Rottmann, Bauamtsleiterin Katharina Endres, Patrik Wenzel, Architekt Harald Werb und Planerin Marion Ledermann

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