Schweinfurt: Nach brutalem Fußtritt gegen Kopf - Jugendlicher in Jugendhilfeeinrichtung untergebracht


SCHWEINFURT. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung am Schweinfurter Roßmarkt in den Abendstunden des 24. April ist gegen einen Jugendlichen am Dienstag ein Unterbringungsbefehl ergangen. Bilder einer Überwachungskamera haben jetzt eindeutig belegt, dass der Beschuldigte einem am Boden liegenden 25-Jährigen mit voller Wucht gegen den Kopf getreten hatte. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Gegen den Jugendlichen laufen jetzt Ermittlungen der Kriminalpolizei Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wegen eines versuchten Tötungsdelikts.



Ein Mitarbeiter der Schweinfurter Sicherheitswacht war in den Abendstunden gegen 20:15 Uhr am Roßmarkt auf eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen aufmerksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt war nur bekannt, dass ein Jugendlicher einen Mann aus Schweinfurt niedergeschlagen hatte. Dieser war dann nach ersten Feststellungen regungslos liegen geblieben und von Passanten zur Seite weggezogen worden. Der 25-Jährige wurde nach einer Erstversorgung vor Ort in eine Schweinfurter Klinik eingeliefert. Den Tatverdächtigen nahm eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schweinfurt im Rahmen der sofort ausgelösten Fahndung am Bahnhof-Mitte kurze Zeit später vorläufig fest und brachte ihn zur Dienststelle. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen war der Jugendliche dann in die Obhut seiner Eltern entlassen worden.



Das genaue Ausmaß dessen, was sich am Roßmarkt ereignet hatte, war erst nach Einblick in die Bilder einer Überwachungskamera möglich. Diese belegen, dass der Jugendliche seinem bereits am Boden liegenden Opfer mit dem Fuß noch mit voller Wucht gegen den Kopf getreten hatte, so dass der 25-Jährige kurzzeitig das Bewusstsein verloren hatte.



Nach diesen neuen Erkenntnissen wurde der Schüler in dieser Woche erneut festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dabei wurde gegen den Beschuldigten, der den Fußtritt eingeräumt hat, ein Unterbringungsbefehl erlassen. Danach erfolgte die Einlieferung in eine Jugendhilfeeinrichtung in Oberfranken. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber vor, um bei einem Jugendlichen, bei dem zwar die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen, die schädlichen Einflüsse einer Untersuchungshaft zu vermeiden.



Die gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Schweinfurt dauern an.




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