Haftbefehl wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes


Haftbefehl wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Der 73 Jahre alte Beschuldigte, der im Verdacht steht, am 19.03.2014 einen 13-Jährigen am Schwebheimer Baggersee sexuell missbraucht zu haben, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am 26.03.2014
dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Schweinfurt vorgeführt. Es erging Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr.

Das Tatopfer hat zwischenzeitlich bei einer ausführlichen kriminalpolizeilichen Vernehmung zwar die Angaben des Beschuldigten bestätigt, wonach es am 19.03.2014 nicht zu Manipulationen des Beschuldigten am Genital des Kindes gekommen sei. Nach der Aussage des Kindes habe jedoch etwa ein halbes Jahr zuvor ein solcher Übergriff in einer Sauna stattgefunden. Zudem war bekannt geworden, dass auch die gegen den Rentner im Jahre 2009 wegen Beleidigung verhängte Geldstrafe einen sexuellen Hintergrund hatte. Damals hatte der Rentner einen 16-Jährigen in einem Schwimmbad belästigt.

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt

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