Tipps der unterfränkischen Polizei zum Jahreswechsel – Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern


Tipps der unterfränkischen Polizei zum Jahreswechsel – Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern



UNTERFRANKEN. Die Polizei in Unterfranken wird auch zum Jahreswechsel 2013/2014 mit erhöhtem Personal im Einsatz sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in der Silvesternacht vermehrt Polizeieinsätze anfallen. Zudem beginnt am Samstag, den 28.12.2013 der Verkauf von Feuerwerkskörpern verschiedenster Art. Die Polizei will daher erneut auf die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweisen. Gerade zum Jahreswechsel kommt es immer wieder zu Unfällen und Sachschäden, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden. Zur Vermeidung solcher Vorfälle wendet sich die unterfränkische Polizei mit einigen Verhaltenshinweisen und Informationen an die Bevölkerung.



Während Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr sogenanntes Kleinstfeuerwerk, dass heißt Feuerwerkskörper der Kategorie I erwerben dürfen, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, also Raketen, Böller und Heuler, nur von Personen gekauft und abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II startet in diesem Jahr am Samstag, dem 28.12.2013. Der Verkauf endet am 31.12.2013. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie I dürfen hingegen ganzjährig verkauft werden.



Wer an Silvester und Neujahr mit einer Schreckschusswaffe pyrotechnische Gegenstände verschießen möchte, sollte bedenken, dass er hierzu eine Schießerlaubnis benötigt. Zudem ist zum Führen von Schreckschusswaffen der Besitz eines kleinen Waffenscheins erforderlich. Führt man eine Schreckschusswaffe ohne eine solche Erlaubnis und wird von der Polizei kontrolliert, zieht dies ein Strafverfahren nach sich. Beim Schießen ohne Schießerlaubnis erwartet einen ein Bußgeldverfahren.



Während Feuerwerkskörper der Kategorie I das ganze Jahr über abgebrannt werden können, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II ausschließlich vom 31. Dezember ab 00.00 Uhr bis zum 01. Januar um 24.00 Uhr abgebrannt werden. Gesetzlich ist es untersagt, pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen zu zünden. Städte und Gemeinden können an bestimmten Orten ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern verhängen, an denen sich beispielsweise eine Vielzahl von Personen zum Feiern aufhält.



In diesem Zusammenhang weist die Polizei auch darauf hin, dass das „aufsprengen“ von Briefkästen kein Kavaliersdelikt ist und strafrechtlich verfolgt wird.



Gerade in Verbindung mit übermäßigen Alkoholkonsum kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Seien Sie deshalb sorgsam beim Umgang mit Feuerwerkskörpern und behandeln Sie diese nicht zu arglos.



Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollten Sie darauf achten, dass es sich bei diesen um geprüfte und zugelassene Böller handelt. Dies erkennen Sie an der BAM-Prüfnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) oder dem CE-Zeichen. Weglassen sollten Sie Ihre Finger von Billig-Feuerwerk aus dem Ausland. Für solche Kracher liegt in der Regel keine Abnahme der BAM vor und sie stellen nicht einzuschätzende Gefahren bei der Handhabung dar. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper zieht ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren nach sich.



Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten Sie nachfolgende Hinweise beachten:



- Die Herstellung von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern birgt erhebliche Gefahren für die Gesundheit in sich.

- Zünden Sie Feuerwerkskörper immer nur im Freien.

- Wählen Sie die Abschussrichtung Ihrer Raketen so, dass sie nicht auf Personen oder leicht entflammbaren Gegenständen niedergehen können.

- Halten Sie Feuerwerkskörper beim Abbrennen niemals in der Hand.

- Versuchen Sie nicht „Blindgänger“ nochmals zu zünden.



Die unterfränkische Polizei wünscht Ihnen allen einen guten und sicheren Rutsch in das Jahr 2014. Beachten Sie, dass für Kraftfahrer auch an Silvester das Motto gilt: „Hände weg vom Alkohol“! Bilden Sie gegebenenfalls Fahrgemeinschaften, um eine böse Überraschung zu vermeiden.

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