Freinacht und 1. Mai – Kein Feiertag für die Polizei – erhöhte Präsenz

Freinacht und 1. Mai – Kein Feiertag für die Polizei – erhöhte Präsenz



UNTERFRANKEN. Die Nacht zum 1. Mai und die zahlreichen Feste am folgenden Feiertag haben der Polizei in den letzten Jahren immer wieder einiges an Arbeit beschert. Für den ein oder anderen, der die Feierlichkeiten übertrieben hatte, gab es konsequenterweise ein böses Erwachen. Auch in diesem Jahr rechnet die unterfränkische Polizei wieder mit einigen Problemen, deren Verursacher meist deutlich über den Durst hinaus dem Alkohol zugesprochen haben.



Im vergangenen Jahr wurde die Polizei unterfrankenweit alleine in der Freinacht zu fast 300 Einsätzen gerufen. 142 davon hatten ausschließlich mit der Walpurgisnacht zu tun. Das Gros - derer 48 - waren Ruhestörungen. Allerdings war es auch rund 30 Mal zu Körperverletzungen und Streitigkeiten gekommen, die zum Teil auch handfest ausgetragen wurden. Oftmals beschäftigten renitente Festbesucher die Einsatzkräfte. In vielen Fällen war bei den Beteiligten reichlich Alkohol im Spiel, darunter auch 14mal in einer Menge, die dazu führte, dass Personen ohne fremde Hilfe ihren Weg nicht mehr alleine fortsetzen konnten. Angegangene Maibäume, alkoholisierte Autofahrer und zahlreiche weitere Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum waren Beleg dafür, dass der ein oder andere den Bereich des groben Unfugs doch zum Teil erheblich überschritten hatte.



Wenn in der Freinacht dem Brauchtum entsprechend kleine Scherze gemacht werden, ist dies sicherlich unproblematisch. Grenzen findet die Tradition allerdings dann, wenn beispielsweise fremdes Eigentum mutwillig beschädigt wird. Speziell das Umsägen von bereits aufgestellten Maibäumen stellt darüber hinaus auch noch eine unkalkulierbare Gefahr dar. Unkontrolliert umfallende Bäume sind besonders in Wohngebieten sowohl für die Verursacher als auch Unbeteiligte lebensgefährlich und können an Gebäuden erhebliche Schäden anrichten. Im vergangenen Jahr fiel ein Maibaum beispielsweise auf eine Stromleitung. Dass auch der Umgang mit Motorsägen – ggf. gar noch unter Alkoholeinfluss – erhebliche Verletzungen nach sich ziehen kann, erklärt sich von selbst.



Aber auch für Verkehrsteilnehmer ist am 1. Mai erhöhte Vorsicht geboten. Gerade im ländlichen Bereich sind besonders auf Ortsverbindungsstraßen gerne Wandergruppen, zum Teil auch mit Bollerwagen, sowie Fahrradfahrer unterwegs. Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger sollten sich deshalb trotz Feierlaune rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, um Unfälle zu vermeiden. Dass Alkohol im Straßenverkehr nichts verloren hat, ist selbstredend.



Die unterfränkische Polizei wünscht allen Feiernden und Ausflüglern einen schönen 1. Mai Feiertag. Allerdings werden wir insbesondere um erheblicheren Sicherheitsstörungen konsequent entgegenzuwirken, auch in diesem Jahr mit einer erhöhten Präsenz aufwarten. Diese Marschroute dient auch der großen Mehrzahl der gut gelaunt und friedlich Feiernden. Ihnen wird dadurch gewährleistet, möglichst unbehelligt von Störenfrieden, die Nacht zum 1. Mai verbringen zu können.



Kommentare