Demonstration der Nazis ist zulässig

Demonstration ist zulässig
Verwaltungsgericht anerkennt aber auch Sicherheitsbedenken

Auf die Untersagung ihrer Demonstration am 30. März in der Würzburger
Innenstadt durch die Stadt Würzburg reagierte der Veranstalter, das
*Nationale und soziale Bündnis 1. Mai am Karfreitag mit einer Klage
beim Würzburger Verwaltungsgericht. In diesem Eilverfahren betonte die
Stadt wiederum, dass Sicherheitsbedenken zu der Untersagung geführt
hatten und alternativ bei einer Zulassung nur eine Reihe von Auflagen
die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten könnten.

Das Verwaltungsgericht Würzburg ließ schließlich die morgige
Demonstration zu, die sich bei friedlichem Verlauf auf die im
Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit berufen kann, erkannte aber
zugleich die erforderlichen Auflagen der Stadt Würzburg an. Es gab
gegenüber der ersten Anmeldung durch den Veranstalter einige
Änderungen beim Zeitplan und der Route, um den Sicherheitsbedenken
der Kommune und der Polizei, die sich unter anderem aus der
polizeilichen Gefahrenprognose ergaben, Rechnung zu tragen.

Die Demonstration wird nun um 16.15 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am
Würzburger Busbahnhof beginnen und nach der ersten Kundgebung über die
Kaiserstraße in die Juliuspromenade führen. Dort führt der Marsch bis zu
einer Zwischenkundgebung am Julius-Echter-Denkmal und anschließend den
gleichen Weg zurück bis zum Busbahnhof. Um 18.30 Uhr soll die
Demonstration hier beendet werden.

Gegendemonstrationen sind bei der Stadt nicht angemeldet. Stadt und
Polizei appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger an einem
friedlichen, provokationsfreien Verlauf mitzuwirken.

Stadt Würzburg
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