Vor Jahreswechsel – Tipps der Polizei zum Umgang mit Feuerwerk – Hoffnung auf friedliche Silvesterfeiern

Vor Jahreswechsel – Tipps der Polizei zum Umgang mit Feuerwerk – Hoffnung auf friedliche Silvesterfeiern

UNTERFRANKEN. Die unterfränkische Polizei wird auch zum Jahreswechsel 2012/2013 mit verstärktem Personal im Einsatz sein. Die Beamten gehen zwar von friedlichen Silvesterfeiern aus, wollen jedoch für das Mehr an Polizeieinsätzen gerüstet sein, die eine Neujahrsnacht leider mit sich bringt. Die Polizei will an dem Tag, an dem der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt, erneut auch auf die gesetzlichen Vorschriften im Umgang Böllern und Silvesterkrachern hinweisen. Erfahrungsgemäß kommt es zum Jahreswechsel immer wieder zu Unfällen und Sachschäden durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Um derartige Vorfälle zu vermeiden und einen guten Start in das neue Jahr 2013 zu gewährleisten, wendet sich das Polizeipräsidium Unterfranken mit einigen Informationen und Tipps an die Bevölkerung.

In der Silvesternacht 2012 waren in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken 660 Notrufe aus dem gesamten Regierungsbezirk eingegangen. 240 Einsätze mussten die Polizeibeamten vor Ort bewältigen. Wie immer zu Beginn eines neuen Jahres waren Polizeibeamte die ganze Nacht im Dauereinsatz und kümmerten sich um zahlreiche Betrunkene und Randalierer. Wenngleich der Großteil der Bevölkerung den Jahreswechsel absolut friedlich feierte, hatten es die Polizisten mit zahlreichen Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen und Streitigkeiten zu tun. Auch Brände beschäftigten Polizei und Feuerwehr.

Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren Briefkästen durch brennende Feuerwerkskörper beschädigt oder gar „gesprengt“. Bei dieser Unsitte handelt es sich aber nicht um einen „Lausbubenstreich“, sondern um eine handfeste Sachbeschädigung. Solche Vergehen werden mit Nachdruck verfolgt.

Überschattet wurde die vergangene Neujahrsnacht vom Tod eines 23-Jährigen, der in Würzburg aus einem Fenster fiel und im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag. In Aschaffenburg musste ein 17-Jähriger notoperiert werden, der durch mehrere Messerstiche schwerste Verletzungen erlitten hatte. Ein Tatverdächtiger war damals festgenommen worden.

Große Sorge bereitet den Sicherheitskräften der Import von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus Osteuropa. In diesem Zusammenhang weist das Polizeipräsidium Unterfranken noch einmal darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der deutschen Zulassungspflicht unterliegen. Sie müssen mit der BAM-Kennzeichnung des Bundesamtes für Materialprüfung bzw. einer CE-Zertifizierungsnummer versehen sein. Dieses Zulassungszeichen setzt sich aus dem Kurzzeichen der Zulassungsbehörde „BAM“, einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also „Kategorie I oder Kategorie II“, und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Entsprechende Verstöße in diesem Bereich sind durch die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes unter Strafe gestellt.

Sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Klasse I ist generell frei im Handel erhältlich. Der Verkauf von Raketen, Böllern und Heulern der Feuerwerksklasse II startet in diesem Jahr am 28. Dezember. Wer derartige Artikel kaufen und abbrennen will, muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Kindern und Jugendlichen ist demnach lediglich der Umgang mit Kleinstfeuerwerk wie z. B. Wunderkerzen oder Knallerbsen gestattet. Kinder unter 12 Jahren sollten jedoch aus haftungsrechtlichen Gründen selbst diese Gegenstände nur unter der Aufsicht von Erwachsenen verwenden.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Das bedeutet, dass das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen mit solchen Waffen ohne entsprechende Erlaubnis einen Verstoß nach dem Waffengesetz darstellt. Außerdem erfüllt das Führen von Schreckschusswaffen, ohne in Besitz eines sogenannten kleinen Waffenscheins zu sein, einen Straftatbestand.

Aus Gründen der Rücksichtnahme ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen grundsätzlich untersagt. Außerdem können Städte und Gemeinden an bestimmten Orten ein Feuerwerksverbot verhängen, an denen sich viele Personen zum Feiern versammeln. Hier sind die örtlichen Regelungen entsprechend zu beachten.

Die Polizei bittet die Bevölkerung nochmals eindringlich um einen sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Durch übermäßigen Alkoholkonsum erhöht sich erfahrungsgemäß die Risikobereitschaft und damit auch die Gefahr von Unfällen mit teils fatalen Folgen.

Die Unterfränkische Polizei wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Start in das Jahr 2013! Gerne darf das neue Jahr auch durch das Verschießen von Feuerwerkskörpern begrüßt werden. Allerdings sollte dies stets unter Beachtung der geltenden Bestimmungen erfolgen, damit der Beginn des neuen Jahres auch unfallfrei über die Bühne geht.

Kommentare