Schweinfurt - Ab Montag, 13. Dezember wird der Zugang ins Rathaus über einen Einlassdienst unter Umsetzung der sog. „3G-Regelung“ gesteuert.
Bei Zutritt über den Haupteingang müssen künftig alle Personen nachweisen, dass sie entweder gültig geimpft bzw. genesen sind oder einen gültigen negativen Coronatest vorweisen. Gültig ist ein Test, wenn es sich um einen vor maximal 24 Stunden durchgeführten PoC-Antigentest (sog. Schnelltest) oder um einen vor maximal 48 Stunden durchgeführten PCR-Test mit negativen Ergebnis handelt.
Wir bitten um Verständnis, dass vor Ort keine Selbsttests ausgegeben werden können und auch die Aufsicht der Eigenanwendung nicht durchgeführt werden kann. Ein Zugang ins Rathaus kann somit mittels Selbsttests nicht erfolgen. Bitte planen Sie vor der Wahrnehmung vereinbarter Termine genügend Zeit für die Kontrolle ein.
Die Einlasskontrolle und Umsetzung der 3G-Regelung betrifft das Hauptgebäude des Rathauses und das Nebengebäude (Kassengebäude). Ebenfalls umgesetzt wird die 3G-Regelung vom Jobcenter der Stadt Schweinfurt in der Langen Zehntstr. 17 sowie im Verwaltungsgebäude Sennfelder Bahnhof (Zulassungs- und Führerscheinstelle). Weitere städtische Außenstellen sind von der Regelung derzeit nicht betroffen, bei kurzfristigen Anpassungen wird jedoch um Verständnis gebeten.
Auch wir wollen das Möglichste dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Auf der Homepage der Stadt Schweinfurt (www.schweinfurt.de) finden Sie aktuelle Informationen zum Thema. Unter Rathaus & Politik finden Sie außerdem den Link zu unseren Serviceleistungen A-Z mit allen relevanten Kontakten zu den unterschiedlichen Fachbereichen.
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