© ADAC/Theo Klein |
Jeder dritte Gebrauchte manipuliert/Genauer Check nötig
Die Corona-Beschränkungen lockern sich allmählich, die Mobilität nimmt zu und auch der Pkw-Markt kommt langsam wieder in Fahrt. Wer jetzt vorhat, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollte den Tacho genau unter die Lupe nehmen: Manipulationen am Kilometerzähler können den Preis kräftig in die Höhe treiben.
Laut Polizei wird an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert. Der falsche Kilometerstand führt pro Fahrzeug im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3000 Euro. ADAC Tests haben ergeben: So gut wie keiner der aktuellen Gebrauchtwagen ist manipulationssicher. Bei der Mehrzahl der Autos kann der Kilometerstand mit Hilfe einer Software beliebig verstellt werden – durch Anschluss eines Manipulationsgerätes an die Diagnose-Schnittstelle, die seit etwa dem Baujahr 2000 Vorschrift ist.
Der ADAC hat Tipps, wie man sich vor Tachobetrug schützen kann:
- Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Einträge im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger auf Plausibilität überprüfen. Z.B. wird ein Ölwechsel spätestens alle 30.000 Kilometer fällig.
- Bei Gebrauchtwagenhändlern: Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen (Zulassungsbescheinigung Teil II). Mit welchem Kilometerstand wurde das Fahrzeug verkauft? Weitere Vorbesitzer stehen zum Teil im Serviceheft.
- Gebrauchtwagen-Check durchführen lassen in einem ADAC Prüfzentrum oder bei einem ADAC Vertragssachverständigen.
- Nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern achten. Ein Pkw mit wenigen Kilometern, die auf Verschleiß fördernden Kurzstrecken-Fahrten absolviert wurden, kann stärker strapaziert worden sein als ein Fahrzeug mit vielen Kilometern, die vor allem schonend auf Langstrecken gefahren wurden.
- Sich nicht auf Verkäuferangaben wie „Kilometerstand abgelesen“ oder „laut Tacho“ verlassen, sondern auf der schriftlichen Angabe der „tatsächlichen Laufleistung“ im Kaufvertrag bestehen. ADAC Kaufvertrag
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