Coronavirus – Stufenweise Öffnung der Gastronomiebetriebe


Schweinfurt - Die bisher schon in den Medien veröffentlichten Lockerungen für Gastronomiebetriebe wurden nun auch rechtlich umgesetzt.

 

Ab 18. Mai 2020 dürfen Gaststätten ihre Freiflächen bis 20:00 Uhr betreiben, ab 25. Mai 2020 dürfen auch Speisewirtschaften ihren Innenbereich bis längstens 22:00 Uhr öffnen.

 

Diese Lockerungen sind an verschiedene Auflagen gebunden. Die Gaststättenbetreiber tragen hier eine besondere Verantwortung für ihre Gäste und Mitarbeiter. Sie haben ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, das auf Verlangen bei der Stadt Schweinfurt vorzulegen ist.

 

Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie haben hierzu am 14. Mai 2020 ein Hygienekonzept für die Gastronomie veröffentlicht, an dem sich die Betreiber für die von ihnen zu erstellenden Konzepte orientieren können.

 

Auch alle Besucher werden gebeten, sich weiterhin besonnen zu verhalten, den Anweisungen des Gastronomie-Personals zu folgen und die Abstände zu wahren.

 

 

Dieses Konzept ist hier abrufbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/

 

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