Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Diese vermitteln Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin. In unserer interaktiven Deutschlandkarte sehen Sie, wann und unter welcher Rufnummer die Terminservicestelle in Ihrem Bundesland erreichbar ist.http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz/terminservicestellen.html
Die Terminservicestellen vermitteln Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt.
Foto: Burkhard Peter - Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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