Gegen 02:40 Uhr war der Notruf aus dem Heuweg bei der Polizeieinsatzzentrale eingegangen und eine leblose Person mitgeteilt worden. Beim Eintreffen von Polizei und Notarzt in der Wohnung konnte nur noch der Tod des 55-Jährigen Wohnungsinhabers festgestellt werden. Die Kripo Schweinfurt wurde in der Folge eingeschaltet. Schnell fanden sich Hinweise darauf, dass Gewalteinwirkung beim Tod des Mannes eine Rolle gespielt haben dürfte. Ein vier Jahre jüngerer Mann wurde vor Ort vorläufig festgenommen und zur Polizeidienststelle transportiert.
Am Samstagnachmittag wurde der Leichnam auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert. Hierbei stellte sich heraus, dass stumpfe Gewalteinwirkung auf Kopf und Oberkörper den Tod verursacht haben.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte sich der Geschädigte seit dem Vorabend zusammen mit einem 51-Jährigen in der Wohnung aufgehalten und es wurde reichlich Alkohol konsumiert. Was sich in der Folge dann genau abgespielt hat, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat die Vorführung des Beschuldigten beim Ermittlungsrichter angeordnet. Dieser erließ am Sonntagvormittag einen Untersuchungshaftbefehl wegen eines Tötungsdeliktes gegen den 51-Jährigen.
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