Deutschland: Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Gas 2016 mit Modifikationen
Die Bundesnetzagentur hat den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2016 mit Änderungen und Auflagen bestätigt.
"Wir wollen ermitteln, welcher Ausbaubedarf im deutschen Gasnetz besteht, damit die Gasversorgung so zuverlässig bleibt, wie sie es im Moment ist. Ziel ist es, dass das Gasnetz den sich aus unterschiedlichen Gasbezugsquellen ergebenden Anforderungen gerecht werden kann", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir begleiten den weiteren Prozess eng und stellen eine intensive und ergebnisoffene Beteiligung des Marktes sicher. So kann ein transparenter, plausibler und gesamtwirtschaftlich angemessener Netzentwicklungsplan Gas erstellt werden", so Homann weiter.
Der Szenariorahmen wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet und bildet die Grundlage für den Netzentwicklungsplan Gas 2016.
Der Szenariorahmen enthält Annahmen dazu, wie sich die Gewinnung, die Versorgung und der Verbrauch von Gas in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Wesentlich zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind die Anforderungen der den Fernleitungsnetzbetreibern nachgelagerten regionalen Netzbetreiber. Deren unterbrechungsfreie Versorgung soll erneut verstärkt im Netzentwicklungsplan berücksichtigt werden.
Eine bessere Anbindung sollen künftig auch bestehende Gasspeicheranlagen erfahren. Zu diesem Zweck fordert die Bundesnetzagentur die Fernleitungsnetzbetreiber auf, Kosten und Nutzen eines hierfür erforderlichen Ausbaus des Gasnetzes zu ermitteln.
Aus welchen Regionen zukünftig benötigtes höherkalorisches H-Gas stammt, spielt im Szenariorahmen eine weitere wichtige Rolle. Das H-Gas soll den Rückgang der heimischen Produktion und der Importe von niederkalorischem L-Gas kompensieren. Auf der Grundlage von zwei verschiedenen Prognosen zur H-Gas-Quellenverteilung soll ermittelt werden, welcher Netzausbau notwendig ist, um die Robustheit des Gasnetzes weiterhin sicherzustellen.
Den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2016 legen die Fernleitungsnetzbetreiber nach einer ersten Konsultation der Bundesnetzagentur zum 1. April 2016 vor. Daran schließt eine weitere Konsultation und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bundesnetzagentur an, nach der diese Änderungen am Netzentwicklungsplan verlangen kann.
Der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2016 und die Entscheidung der Bundesnetzagentur sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/NEPGas2016 veröffentlicht.
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