an Allerheiligen, 01.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr,
am Volkstrauertag, 15.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr,
am Buß- und Bettag, 18.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr und
am Totensonntag, 22.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr
sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
Es besteht Tanzverbot.
Am Buß- und Bettag, 18.11.2015, sind Sportveranstaltungen nicht erlaubt.
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