Stadt Bad Kissingen : Vergnügungsbeschränkungen im Monat November


An den stillen Tagen, und zwar

an Allerheiligen, 01.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr,

am Volkstrauertag, 15.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr,

am Buß- und Bettag, 18.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr und

am Totensonntag, 22.11.2015, von 2.00 bis 24.00 Uhr



sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Es besteht Tanzverbot.



Am Buß- und Bettag, 18.11.2015, sind Sportveranstaltungen nicht erlaubt.





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