Parkmöglichkeiten sind an diesem Tag in der Martin-Luther-Straße, Beethovenstraße, Schürerstraße, Westseite Johann-Sperl-Straße, Nordseite Siligmüllerstraße sowie in allen Straßen des Wohnbezirks östlich der Martin-Luther-Straße- mit Ausnahme der Anwohnerparkplätze „S 7“ - vorhanden.
Am Waldfriedhof werden die „Straße zum Waldfriedhof“ und der verlängerte Heriedenweg zur Einbahnstraße in südlicher bzw. östlicher Richtung erklärt. Dies gilt für die Zeit vom 31. Oktober 2014, 12.00 Uhr bis 1.November 2014, 18.00 Uhr.
Zusätzlich wird auf der Nordseite der „Straße zum Waldfriedhof“ ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Auf der Südseite ist unter Mitbenutzung des unbefestigten Seitenstreifens das Parken für Friedhofsbesucher möglich.
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