Landkreis Schweinfurt: Schonungen / Amtliche Bekanntmachung !


Amtliche Bekanntmachung


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Tiefer Graben“ Schonungen.
(§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch)




Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Tiefer Graben“ Schonungen vom 07.07.2014 bis zum 25.07.2014 hingewiesen.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Tiefer Graben“ Schonungen befindet sich an der B 26 und umfasst die Flurstücksnummern 537, 536, 535, 534, 533, 532, 531, 526, 518 zum Teil sowie die Flurstücke 530, 529, 528, 527/2, 527, 527/4 komplett.

Der Gemeinde Schonungen liegen Vorhaben zur Errichtung eines großflächigen
Einzelhandels vor.
Für die Ansiedlung des geplanten Einzelhandelgroßprojektes wird die Ausweisung eines
Sonstigen Sondergebietes nach §11 BauNVO erforderlich. Hierfür wurde ein Selbstständiger
Änderungsplan für den oben genannten Teilbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-
Schonungen-Süd“ im Sinne eines Vorhabensbezogenen Bebauungsplans nach § 12
aufgestellt und liegt nun als Entwurf vor.


Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des
Bebauungsplanes mit Begründungen liegen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Dauer von 3 Wochen, vom 07.07.2014 bis einschließlich 25.07.2014 bei der

Gemeinde Schonungen
Bauamt, Zimmer 19, 1. Etage
Marktplatz 1

97453 Schonungen



in der Zeit

Mo. 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Di., Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mi. 7.00 bis 12.00 Uhr
Do. 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es besteht die Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung.


Schonungen, 30.06.2014




1. BGM Stefan Rottmann


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