Landkreis Schweinfurt: Unterstützung für landschaftspflegerische Maßnahmen


Umwelt- und Naturschutzfonds des Landkreises Schweinfurt

Landkreis Schweinfurt. Der Schutz der Umwelt und die Verbesserung natürlicher Lebensbedingungen genießen im Landkreis Schweinfurt eine sehr hohe Priorität. Deshalb besteht im Landkreis bereits seit vielen Jahren der Umwelt- und Naturschutzfonds. Ziel des Landkreises ist es, mit diesem Fonds Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, die Maßnahmen ergreifen, mit denen die natürlichen Lebensbedingungen verbessert werden.



„Der Fonds ist eine hervorragende Einrichtung im Landkreis und wir sind sehr froh, dass wir ihn haben. Damit konnten bereits viele sinnvolle und wertvolle Maßnahmen unterstützt werden“, sagt Landrat Florian Töpper. Der Umwelt- und Naturschutzfonds ist vor allem für landschaftspflegerische Maßnahmen, die nicht von staatlicher Seite unterstützt werden, vorgesehen. Er steht Verbänden, Vereinen oder Einzelpersonen zur Verfügung, die nach Abschluss der genannten Maßnahmen und vorbehaltlich eines Beschlusses des Kreisausschusses aus den Mitteln des Fonds bedacht werden können.



Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z.B. die Anlage von Streuobstwiesen, das Anpflanzen von Hecken, Feldgehölzen oder Bäumen in der freien Landschaft, die fachgerechte Sanierung erhaltungswürdiger Bäume oder auch die Pflege wertvoller Biotopflächen.



Um in den Genuss einer Förderung zu kommen sind solche Aktionen zum Schutz der Natur vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.



Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme ist beim Landratsamt ein formloser Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die beglichenen Rechnungen beizulegen. Ebenso sollte eine kurze Darstellung beigefügt werden. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die Zuwendungen werden nach dem Beschluss des Kreisausschusses in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ausgezahlt.



Für Fragen zur Förderung steht die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Horst Hanselmann unter Telefon 09721/55-573 oder per E-Mail an horst.hanselmann@lrasw.de.

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