Waldfriedhofes
Zur Regelung des Verkehrs im Bereich des Haupteinganges zum
Hauptfriedhof wird am 01.11.2013 die Martin-Luther-Straße zwischen der
Beethovenstraße und der Annastraße für den Fahrzeugverkehr mit Ausnahme
des Linienverkehrs, der Taxen, der Lieferfahrzeuge und der
Schwerbehinderten gesperrt.
Parkmöglichkeiten sind an diesem Tag in der Martin-Luther-Straße,
Beethovenstraße, Schürerstraße, Westseite Johann-Sperl-Straße, Nordseite
Siligmüllerstraße sowie in allen Straßen des Wohnbezirks östlich der
Martin-Luther-Straße mit Ausnahme der Anwohnerparkplätze *S 7“
vorhanden.
Im Bereich des Waldfriedhofes werden für die Zeit vom 31.10.2013, 12.00
Uhr bis 01.11.2013, 18.00 Uhr die *Straße zum Waldfriedhof“ und der
verlängerte Heriedenweg zur Einbahnstraße in südlicher bzw. östlicher
Richtung erklärt. Zusätzlich wird auf der Nordseite der *Straße zum
Waldfriedhof“ ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Auf der
Südseite ist unter Mitbenutzung des unbefestigten Seitenstreifens das
Parken für Friedhofsbesucher möglich.
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