Keine rückwirkende Streichung von Förderungen für Biogasanlagen

Keine rückwirkende Streichung von Förderungen für Biogasanlagen



Verlässlichkeit und Vertrauensschutz sind wichtige Eckpunkte der Energiewende. Die Betreiber von Biogasanlagen haben im Vertrauen auf den sog. Gülle-Bonus hohe Investitionen getätigt. Der Bonus ist eine Zusatzvergütung für Anlagenbetreiber, die Gülle vergären und damit Gas und Strom erzeugen. Die Erzeugung von Biogas aus Gülle ist ökologisch sinnvoll, weil klimaschädliches Methangas energetisch genutzt wird, anstatt in die Atmosphäre zu entweichen. Bundesumweltminister Peter Altmaier hatte den Gülle-Bonus, durch den die Erzeugung von Biogas gerade für kleinere bäuerliche Betriebe erst wirtschaftlich interessant wird, auf die Streichliste gesetzt.



„Es wäre klimapolitisch falsch, eine ökologisch sinnvolle Methode der Biogaserzeugung durch Kürzungen zu gefährden. Rückwirkende Streichungen von solch wichtigen Förderungen darf es nicht geben", fordert die Bundestagskandidatin Dr. Anja Weisgerber von Umweltminister Altmaier, die sich am Montagabend im Gespräch mit Landwirten in Oberwerrn selbst ein Bild von der Biogaserzeugung machte.



„Ich freue mich, dass es nach dem Energiegipfel vom vergangenen Donnerstag im Kanzleramt, entgegen bisheriger Pläne, keine Einschnitte bei der Förderung bestehender Biogasanlagen geben soll. Dabei muss es jetzt auch bleiben, denn alles andere schadet der Energiewende“, so Anja Weisgerber abschließend.

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