Agrarausschuss spricht sich für Verlängerung der Pflanzrechte im Weinbau aus

Agrarausschuss spricht sich für

Verlängerung der Pflanzrechte im Weinbau aus



Verlängerung bis 2030 gefordert / Wichtige Weichenstellung für Verhandlungen mit dem Rat



Wichtiger Etappensieg: Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich heute für eine Verlängerung der Pflanzrechte bis 2030 ausgesprochen. Die unterfränkischen Winzer können zunächst aufatmen. „Heute ist ein schöner Tag für Franken, wir haben einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Nach der Ansicht des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments sollen die Pflanzrechte bis 2030 weiter bestehen“, so die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber.



Bei der Weinmarktreform 2008 blieb einer für den fränkischen Weinbau wichtiger Punkt offen, als beschlossen wurde, dass die Pflanzrechte auf europäischer Ebene bis 2015 bestehen und national bis 2018 verlängert werden können. Eine Liberalisierung der Pflanzrechte könnte mittel- bis langfristig mit einer Aufgabe der arbeits- und kostenintensiven Steillagenbewirtschaftung einhergehen. Es könnte dann verstärkt Wein in der Fläche angebaut werden, wo heute noch keine Pflanzrechte bestehen. „Die Pflanzrechte sind weit mehr als die reine Frage, wer wo Wein anbauen darf. Gerade in Franken sind sie eng verknüpft mit der Rentabilität der Steillagen und dem Erhalt unserer traditionellen Kulturlandschaft. Deshalb kämpfen wir mit all unserer Kraft für die Verlängerung des Pflanzrechteregimes“, so Anja Weisgerber.



„Die Abstimmung des Agrarausschusses ist ein wichtiger Etappensieg mit starker Signalwirkung an die Mitgliedstaaten“, so Weisgerber. Auf der Grundlage des Ausschussvotums werden nun Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten über die Frage der Pflanzrechte weiterberaten.



Parallel zum Gesetzgebungsverfahren gibt es die hochrangige Gruppe zur Zukunft der Pflanzrechte, die bis Ende letzten Jahres Empfehlungen erarbeitet hat. Die hochrangige Gruppe sprach sich dafür aus, die Pflanzrechteregelung nicht ersatzlos zu streichen, sondern durch ein Zulassungssystem mit Flexibilisierungselementen für die Mitgliedstaaten zu ersetzen. So soll den Mitgliedstaaten nach einer Übergangsfrist die Möglichkeit gegeben werden, Neuplanzungen bis zu einem gewissen Prozentsatz der existierenden Pflanzungen zuzulassen. „Das Ergebnis der hochrangigen Gruppe ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist gut, dass man sich auch einmal Gedanken macht, wie es nach der Übergangsfrist weitergeht. Jedoch lässt der Vorschlag der hochrangigen Gruppe noch einige wichtige Fragen offen. Es ist zum Beispiel nicht klar, wie hoch der Prozentsatz der Neupflanzungen sein wird. Wir sind aber die Gesetzgeber und werden diesen Vorschlag sicher noch modifizieren, so Weisgerber weiter.



Letztendlich haben die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe keine legislative Wirkung, sondern dienen nur als Anhaltspunkt. Viele Mitgliedstaaten unterstützen eine erneute Verlängerung der bestehenden Pflanzrechteregelung. „Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten sind die gesetzgebenden Organe. Wir alleine können über die Zukunft der Pflanzrechte entscheiden und heute haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht“, so Weisgerber abschließend.

Anja Weisgerber

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