Stadt Bad Kissingen
Gewässer-Nachbarschaftstag in Bad Kissingen
Am 4. Dezember 2012 trafen sich ca. 30 Teilnehmer der Gewässer-Nachbarschaften des Landkreises im „Treff im Turm“ auf der obersten Etage des Parkhauses Zentrum in Bad Kissingen. Organisiert wurde die Veranstaltung von Nachbarschaftsberater Martin Rottenberger vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen mit freundlicher Unterstützung der hiesigen Stadtverwaltung. Die sogenannten Nachbarschaften wurden im Jahr 2002 auf Betreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gegründet. Angestrebtes Ziel ist es, Kontakte zwischen den zuständigen Personen zu knüpfen und einen produktiven Erfahrungsaustausch miteinander durchzuführen.
Das Hauptthema des Nachbarschaftstages, der in der Region bereits zum siebten Mal stattfand, lautete:
„Damit nichts passiert – Verkehrssicherungspflicht an kleinen Gewässern“ –
Die Begrüßung übernahm Baudirektor Hermann Schober vom Bauamt der Stadt Bad Kissingen. Anschaulich gab er einen historischen Rückblick auf die Entstehung der jetzigen Kurstadt. Aber auch die aktuellen Sanierungsmaßnahmen wurden nicht außer Acht gelassen und umfassend erläutert.
Um das Tagesthema zu eröffnen, begann Rottenberger mit einem gründlich ausgearbeiteten Referat. Als Einstieg stellte er einen direkten Vergleich der Sicherheitspflichten mit einem Beispiel aus dem Ausland, wie Indien, vor. Die üblichen indischen Vorkehrungen entsprechen in keiner Weise den deutschen Normen, da andere Sicherheitslagen und Infrastrukturen bestehen. Auch die Arbeitsvorgaben und technischen Ausrüstungen liegen unter den bei uns üblichen Standards.
In Deutschland muss jeder Verursacher von Gefahrenquellen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht auch Vorkehrungen zum Schutz Anderer vornehmen. Da es keine gesetzliche Definition des Umfanges gibt, sind die Maßnahmen von verschiedenen Faktoren, wie Verkehr, Gefahrenpotential und Erkennungsvermögen abhängig. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Eigentümer, Anlagenbetreiber oder Unterhaltungspflichtigen der jeweiligen Objekte. Natürlich besteht keine Haftung gegenüber unbefugt handelnden Personen. Um die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen, ist eine genaue Dokumentation der Kontroll- und Abhilfemaßnahmen vonnöten. Bei kleinen Gewässern (sog. dritter Ordnung) liegt der Zuständigkeitsbereich für Wege, Bäume und Freizeitaktivitäten am und im Wasser bei den Kommunen als Unterhaltungspflichtige und Grundstückseigentümer. Wegen des Gemeingebrauchs ist auf die unmittelbare Umgebung ein waches Auge zu werfen. Beim Gemeingebrauch erfolgt etwa freies Baden, Surfen oder Boot fahren auf eigene Gefahr, allerdings ist es zwingend notwendig, auf atypische Gefahren, wie Strudel, ein Wehr oder Strömungen mit dementsprechender Ausschilderung hinzuweisen. Beim Anlegen von Strukturen in Wasserläufen ist auf flache Zugänge, Stolperkanten, Standsicherheit, Hangabfälle von höchstens 60 cm und Wassertiefen unter 40 cm zu achten. Für die öffentlichen Wege am Wasser ist der Straßenbaulastträger, bei privaten Wegen der Grundstückseigentümer, in die Verantwortung zu nehmen. Natürlich sind auch angrenzende Bäume regelmäßig zu überprüfen und dementsprechende Vorkehrungen zur Absicherung etwaiger Gefahrenzonen zu treffen. Für Straßenbäume ist eine zweimalige Kontrolle innerhalb eines Jahres vorgesehen.
Zu guter Letzt muss speziell an Ufern an den Biber gedacht werden, der sich im Moment auch an der Saale im Bereich der Nordbrücke häuslich niedergelassen hat. Da die possierlichen Tiere unter Naturschutz stehen, gibt es eine regelmäßige Bestandserfassung durch die Naturschutzbehörde. Intensive Überprüfungen des Ufergeländes auf mögliche Schäden, die schnell zu einer Gefahr ausarten können, müssen durch die Eigentümer erfolgen.
Falls sich Anlagen an Gewässern befinden, sind Gefahrenbewertungen vorzunehmen, Maßnahmen einzuleiten und regelmäßige Kontrollen durchzuführen.
Nach einer Pause referierten Thomas Hornung vom Tiefbaureferat der Stadt Bad Kissingen über städtische Brücken und Stege, Wolf-Dieter Jakob von Jakob Baumpflege über die Durchführung von Baumkontrollen, sowie Pflegearbeiten und Frank Pilhofer vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen über Konzepte zur Wasserrahmenrichtlinie.
Den Abschluss bildete eine Exkursion zum Nudelbach in Hausen und eine Besichtigung der Wasserkraftanlage Lindesmühle. Hier wurde in einem Pilotprojekt für Unterfranken der Umgehungsbach umgestaltet. Demnächst werden ein neuer Horizontalrechen sowie ein Aalabstieg in die Anlage integriert.
Am Ende des Treffens waren sich alle einig, viele interessante Informationen erhalten zu haben und diese im täglichen Arbeitsleben auch umsetzen zu können.
Bericht Stadt Bad Kissingen
Gewässer-Nachbarschaftstag in Bad Kissingen
Am 4. Dezember 2012 trafen sich ca. 30 Teilnehmer der Gewässer-Nachbarschaften des Landkreises im „Treff im Turm“ auf der obersten Etage des Parkhauses Zentrum in Bad Kissingen. Organisiert wurde die Veranstaltung von Nachbarschaftsberater Martin Rottenberger vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen mit freundlicher Unterstützung der hiesigen Stadtverwaltung. Die sogenannten Nachbarschaften wurden im Jahr 2002 auf Betreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gegründet. Angestrebtes Ziel ist es, Kontakte zwischen den zuständigen Personen zu knüpfen und einen produktiven Erfahrungsaustausch miteinander durchzuführen.
Das Hauptthema des Nachbarschaftstages, der in der Region bereits zum siebten Mal stattfand, lautete:
„Damit nichts passiert – Verkehrssicherungspflicht an kleinen Gewässern“ –
Die Begrüßung übernahm Baudirektor Hermann Schober vom Bauamt der Stadt Bad Kissingen. Anschaulich gab er einen historischen Rückblick auf die Entstehung der jetzigen Kurstadt. Aber auch die aktuellen Sanierungsmaßnahmen wurden nicht außer Acht gelassen und umfassend erläutert.
Um das Tagesthema zu eröffnen, begann Rottenberger mit einem gründlich ausgearbeiteten Referat. Als Einstieg stellte er einen direkten Vergleich der Sicherheitspflichten mit einem Beispiel aus dem Ausland, wie Indien, vor. Die üblichen indischen Vorkehrungen entsprechen in keiner Weise den deutschen Normen, da andere Sicherheitslagen und Infrastrukturen bestehen. Auch die Arbeitsvorgaben und technischen Ausrüstungen liegen unter den bei uns üblichen Standards.
In Deutschland muss jeder Verursacher von Gefahrenquellen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht auch Vorkehrungen zum Schutz Anderer vornehmen. Da es keine gesetzliche Definition des Umfanges gibt, sind die Maßnahmen von verschiedenen Faktoren, wie Verkehr, Gefahrenpotential und Erkennungsvermögen abhängig. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Eigentümer, Anlagenbetreiber oder Unterhaltungspflichtigen der jeweiligen Objekte. Natürlich besteht keine Haftung gegenüber unbefugt handelnden Personen. Um die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen, ist eine genaue Dokumentation der Kontroll- und Abhilfemaßnahmen vonnöten. Bei kleinen Gewässern (sog. dritter Ordnung) liegt der Zuständigkeitsbereich für Wege, Bäume und Freizeitaktivitäten am und im Wasser bei den Kommunen als Unterhaltungspflichtige und Grundstückseigentümer. Wegen des Gemeingebrauchs ist auf die unmittelbare Umgebung ein waches Auge zu werfen. Beim Gemeingebrauch erfolgt etwa freies Baden, Surfen oder Boot fahren auf eigene Gefahr, allerdings ist es zwingend notwendig, auf atypische Gefahren, wie Strudel, ein Wehr oder Strömungen mit dementsprechender Ausschilderung hinzuweisen. Beim Anlegen von Strukturen in Wasserläufen ist auf flache Zugänge, Stolperkanten, Standsicherheit, Hangabfälle von höchstens 60 cm und Wassertiefen unter 40 cm zu achten. Für die öffentlichen Wege am Wasser ist der Straßenbaulastträger, bei privaten Wegen der Grundstückseigentümer, in die Verantwortung zu nehmen. Natürlich sind auch angrenzende Bäume regelmäßig zu überprüfen und dementsprechende Vorkehrungen zur Absicherung etwaiger Gefahrenzonen zu treffen. Für Straßenbäume ist eine zweimalige Kontrolle innerhalb eines Jahres vorgesehen.
Zu guter Letzt muss speziell an Ufern an den Biber gedacht werden, der sich im Moment auch an der Saale im Bereich der Nordbrücke häuslich niedergelassen hat. Da die possierlichen Tiere unter Naturschutz stehen, gibt es eine regelmäßige Bestandserfassung durch die Naturschutzbehörde. Intensive Überprüfungen des Ufergeländes auf mögliche Schäden, die schnell zu einer Gefahr ausarten können, müssen durch die Eigentümer erfolgen.
Falls sich Anlagen an Gewässern befinden, sind Gefahrenbewertungen vorzunehmen, Maßnahmen einzuleiten und regelmäßige Kontrollen durchzuführen.
Nach einer Pause referierten Thomas Hornung vom Tiefbaureferat der Stadt Bad Kissingen über städtische Brücken und Stege, Wolf-Dieter Jakob von Jakob Baumpflege über die Durchführung von Baumkontrollen, sowie Pflegearbeiten und Frank Pilhofer vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen über Konzepte zur Wasserrahmenrichtlinie.
Den Abschluss bildete eine Exkursion zum Nudelbach in Hausen und eine Besichtigung der Wasserkraftanlage Lindesmühle. Hier wurde in einem Pilotprojekt für Unterfranken der Umgehungsbach umgestaltet. Demnächst werden ein neuer Horizontalrechen sowie ein Aalabstieg in die Anlage integriert.
Am Ende des Treffens waren sich alle einig, viele interessante Informationen erhalten zu haben und diese im täglichen Arbeitsleben auch umsetzen zu können.
Bericht Stadt Bad Kissingen
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