Mutmaßlicher Räuber lebt mehrere Jahre unter falschem Namen

 


Bayerische Zielfahnder beenden zehnjährige Flucht – Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bereitet 

Auslieferung vor Mutmaßlicher Räuber lebt mehrere Jahre unter falschem Namen 

München/Bamberg/Schweinfurt. Vor zehn Jahren soll er einen schweren Raub in Ungarn begangen haben und befand sich seitdem auf der Flucht. Ein heute 49-jähriger ungarischer Staatsangehörige konnte am vergangenen Donnerstag durch Zielfahnder des Bayerischen Landeskriminalamts in Unterfranken festgenommen werden. Wie die Ermittler herausfanden, war der Mann nach der Tat zunächst nach Nordirland geflüchtet, bevor er 2014 nach Deutschland reiste. 

Das Bayerische Landeskriminalamt wurde durch die ungarischen Behörden am 11.12.2020 um Mitfahndung ersucht - knapp zehn Jahre nach der Tat. Nur sechs Tage später ergriffen die bayerischen Ermittler den Täter und identifizierten ihn mittels Fingerabdrücken. Die LKA-Fahnder hatten zunächst im Umfeld des Gesuchten ermittelt und fanden heraus, dass dessen Ehefrau in Schweinfurt lebt. Dass jedoch der Bruder des Flüchtigen in derselben Wohnung gemeldet war, lies die Ermittler misstrauisch werden. Eine Nachfrage bei der ungarischen Polizei ergab, dass der besagte Bruder wohl des Öfteren Ausweispapiere verlieren würde. Für die Fahnder des LKA passte das zusammen. 

Die Beamten luden den vermeintlichen Bruder schließlich zu einem Termin bei der örtlichen Polizeiinspektion vor. Hier bestätigte sich ihr Verdacht. Der Mann räumte ein, der Gesuchte zu sein und seit seiner Einreise nach Deutschland mit den Personalien seines Bruders gelebt zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist in ihrem Bezirk für Auslieferungen in das Ausland zuständig. International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an andere Staaten ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Auslieferungsverfahren durch und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim zuständigen Oberlandesgericht. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung. In den übrigen Fällen bereitet sie die Entscheidung des Justizministeriums/Bundesamtes für Justiz vor.

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