BAYERN - Kriminelle nutzen die Corona-Krise in der realen und in der digitalen Welt aus, um Geld zu ergaunern. Bundesweit laufen Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige, die Corona-Soforthilfe beim Staat beantragt haben, obwohl sie gar nicht unternehmerisch tätig sind. Der bayerische
Justizminister Georg Eisenreich warnt: "Die bayerischen Staatsanwaltschaften sind sehr wachsam und gut aufgestellt. Betrug lohnt sich nicht. Es drohen neben der Pflicht zur Rückzahlung der Subvention Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren."
Im Internet haben Cyber-Kriminelle in der Corona-Pandemie neue Betrugsmaschen entwickelt.
- Erpresserschreiben: In E-Mails drohen besonders perfide Betrüger, sensible Informationen aus dem Leben ihrer Opfer zu veröffentlichen. In einer neuen Version kündigen die Erpresser zusätzlich an, alle Familienmitglieder mit dem Corona-Virus anzustecken. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ermittelt inzwischen in etwa zwei Dutzend solcher Fälle.
- "Corona-Fake-Shops": Angeboten werden z.B. Schutzmasken und andere Schutzausrüstung oder Hygieneartikel, die im stationären Handel vergriffen sind, Corona-Tests und gefälschte Medikamente oder nicht existente Impfstoffe gegen das Corona-Virus. Die bezahlte Ware wird entweder nicht oder nicht in der versprochenen Qualität geliefert.
- Phishing: Über gefälschte Internetseiten, auf denen stark nachgefragte Waren wie Desinfektionsmittel oder Schutzmasken besonders günstig angeboten werden, E-Mails oder Kurznachrichten versuchen Betrüger Kreditkarten- oder Kontoinformationen von Internetnutzern abzuschöpfen oder deren Rechner - etwa zum Zweck der Erpressung - mit Schadsoftware zu infizieren.
- Corona-Variante des "falschen Polizisten" oder Enkeltrickbetrügers: Kriminelle geben sich beispielsweise an der Haustür als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus, um sich unter dem Vorwand, Corona-Tests oder Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Täter könnten auf diese Weise zudem versuchen, angebliche Corona-Tests oder andere medizinisch wirkungslose Artikel zu verkaufen. In anderen Fällen spiegeln Täter vor, dass ein Angehöriger mit dem Corona-Virus infiziert sei und dringend Geld für seine Behandlung benötige.
Justizminister Georg Eisenreich: "Wer die Sorgen der Bevölkerung in der Corona-Krise ausnutzt, um Straftaten zu begehen, wird nachdrücklich verfolgt. Den Bürgerinnen und Bürgern rate ich zum Schutz vor Corona-Straftaten, die Vorsichtsregeln, die allgemein für Käufe im Internet sowie den Umgang mit Telefonanrufen und Besuchen von Fremden empfohlen werden, auch in der aktuellen Situation konsequent zu beachten."
Zu diesen Vorsichtsregeln gehört es, fremden Personen keinen Zutritt zur Wohnung zu gewähren und gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzuzuziehen oder die Polizei zu verständigen, niemals Geld an der Haustüre zu übergeben, kein Geld an unbekannte Personen zu überweisen und Zahlungsmethoden, mit denen man nicht vertraut ist, zu vermeiden. Angebote im Internet sollten kritisch hinterfragt werden und Email- und Webseitenadressen auf ihre Echtheit überprüft werden. Gegebenenfalls sollte mit dem angeblichen Absender telefonisch Kontakt aufgenommen werden, bevor eine Überweisung getätigt oder ein Programm installiert wird.
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