Regierung von Unterfranken förderte im Jahr 2016 unterfränkische Insolvenzberatungsstellen mit rund 237.000 Euro

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2016 im Regierungsbezirk Unterfranken zur Förderung von Insolvenzberatungsstellen Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 237.188 € bewilligt.

Es wurden folgende Insolvenzberatungsstellen in freier Trägerschaft gefördert:

 Christophorus gGmbH, Würzburg 66.448 €  Diakonisches Werk Untermain-Aschaffenburg e. V. 98.664 €  Caritasverband für den Landkreis Haßberge e. V. 15.767 €  insgesamt: 180.879 €

Es wurden folgende Insolvenzberatungsstellen in kommunaler Trägerschaft gefördert:

 Landkreis Bad Kissingen 36.716 €  Landkreis Kitzingen 19.593 €  insgesamt: 56.309 €

Gegenstand und Zweck der Förderung:


Die Förderung dient der Hilfe für Menschen, die durch Überschuldung in Not geraten. Am 1. Januar 1999 trat die neue Insolvenzordnung in Kraft. Nach diesem Gesetz können Privatpersonen – wie auch bisher schon juristische Personen – einen Antrag auf ein gerichtliches Entschuldungsverfahren stellen. Bevor jedoch ein gerichtliches Verfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung eingeleitet werden kann, muss – entweder mit Hilfe einer nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) staatlich anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder eines Rechtsanwaltes – eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern versucht werden.

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm gemeinnützige und kommunale Insolvenzberatungsstellen in ihrer Tätigkeit, verschuldete Menschen zu beraten und ihnen zu helfen. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2016 wurden der Regierung von Unterfranken vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt zur Verfügung gestellt. Maßgebend für die staatliche Förderung der Insolvenzberatungsstellen in Bayern ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 23.03.2000, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.01.2003. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Fallpauschalen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ein Verzeichnis aller im Regierungsbezirk Unterfranken staatlich anerkannten Insolvenzberatungsstellen ist im Internet abrufbar unter: http://www.stmas.bayern.de/sozial/insolvenzberatung/index.php.

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