Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt - Holzige Gartenabfälle können ab sofort abgegeben werden


Landkreis Schweinfurt. Der Herbst ist da und die ersten Blätter fallen von den Bäumen und Sträuchern. Neben vielen Ab- und Aufräumarbeiten im Garten werden oft auch Sträucher und Bäume geschnitten. Da die anfallenden Äste und Zweige in den wenigsten Gärten vollständig verwertet werden können, gibt es auch in diesem Herbst wieder die bewährte Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt.



Bis Ende Oktober können an den Häckselplätzen holzige Gartenabfälle angeliefert werden. Anfang November beginnt dann der Großhäcksler mit der Zerkleinerung des Materials. Die genauen Öffnungszeiten und Lage der einzelnen Plätze erfahren die Bürger bei den Gemeindeverwaltungen.



Für die Häckselaktion geeignet sind ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern. Auf keinen Fall dürfen Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke oder Erde enthalten sein. Auch sonstige (nicht holzige) Gartenabfälle wie Gras, Laub, Moos, Fallobst, Staudenreste und ähnliches gehören nicht zu den Häckselplätzen.



Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises. Dort werden bis zu 1 m³ Gartenabfälle kostenlos angenommen.



Auch Igel, die aufgrund der Trockenheit mit wenig Futter einen besonders anstrengenden Sommer hinter sich haben, freuen sich über einen Reisig- und Laubhaufen als Winterlager in einer ruhigen Gartenecke.



Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.



Weitere Auskünfte gibt es bei der Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt unter Telefon 09721/55-596.

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