Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Schwebheim 46.700 Euro für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik TSF-L und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Schwebheim


Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Schwebheim (Landkreis Schweinfurt) 46.700 Euro für den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik TSF-L (anteilig 42.000 Euro) und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (anteilig 4.700 €) für die Freiwillige Feuerwehr Schwebheim bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 und eine Vorbaupumpe FP 8/8 (jeweils Baujahr 1980) ersetzt.
Das Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) ist ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Darüber hinaus muss die Möglichkeit zum Transport von einsatzbezogenen Ausrüstungsgegenständen bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs darf höchstens 8.000 kg betragen. Im hinteren Teil des Kofferaufbaus ist eine Ladefläche für mindestens zwei Rollcontainer bzw. Europaletten, die heckseitig über eine hydraulische Ladebordwand be- oder entladen werden kann. Alternativ darf die hintere Ladefläche auch aus einer Pritsche mit Plane und Spriegel bestehen. Die Ladebordwand hat eine Nutzlast von mindestens 750 kg.
Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einem Gewicht von maximal 200 kg sind sie von 4 Feuerwehrleuten durchaus zu tragen. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 kann bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute fördern. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.


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